Zum Inhalt springenZur Suche springen

FAQ zum Wahlcurriculum

Die zentrale Plattform, auf der Sie sämtliche Informationen zu den Wahlfächern finden und diese auch belegen können, ist das HIS-LSF.

Der allgemeine Pfad lautet: Veranstaltungsverzeichnis – Medizinische Fakultät – Stundenplanbelegung Humanmedizin

Aber Achtung: Sie müssen nach dem Einloggen in HIS-LSF ggf. rechts oben am Bildschirmrand auf das nächste Semester manuell umstellen.

Spätestens eine Woche vor Beginn der Wahlfachbelegung werden wir alle uns zugeschickten Angebote in LSF eingepflegt haben. Darüber werden wir Sie auch in Form einer Übersichtsliste informieren. Erfahrungsgemäß erhalten wir aber von manchen Lehrpersonen noch zu einem späteren Zeitpunkt ein Wahlfachangebot, worüber wir Sie dann gesondert informieren werden.

Sie müssen nach dem Einloggen in HIS-LSF oben rechts am Bildschirmrand auf das nächste Semester manuell umstellen.

Manche der Q1/Q2 Wahlfächer sind erst ab dem 5. oder 6. Semester geöffnet. Da Ihnen die somit die Zugangsberechtigung fehlt, werden Ihnen diese Kurse nicht angezeigt.

Ja – Sie dürfen auch im Freisemester Wahlfächer belegen, sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen es aber nicht.

Nein, solange keine terminliche Kollision mit dem Kerncurriculum und/oder anderen Wahlfächer besteht, können Sie auch mehr als zwei Wahlfächer im Semester belegen.

Ja.

Nein, das ist nicht möglich. Sie können erst Wahlfächer für Q2 absolvieren bzw. sich anerkennen lassen, sobald Sie die Ärztliche Zwischenprüfung bestanden haben.

Nein, das ist nicht möglich.

Wird das Wahlfach von einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät angeboten (z.B. Klinik für Dermatologie), wird es als medizinisch gewertet. Andernfalls gilt es als nicht-medizinisch. Zur Erhöhung der Transparenz werden in HIS-LSF nicht-medizinische Wahlfächer aus dem vom Studiendekanat zur Verfügung gestellten Angebot mit der Bemerkung „hierbei handelt es sich um ein nicht-medizinisches Wahlfach“ kenntlich gemacht (z.B. BWL für angehende Mediziner*innen, weil es vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre stammt).

Neben den Wahlfächern, die über das Studiendekanat organisiert und verwaltet werden, werden auch Kurse von anderen Einrichtungen angerechnet (Studierendenakademie, Studium Universale etc.). Diese gelten in der Regel als nicht-medizinisch.

Ja, da die medRSD Teil der Medizinischen Fakultät ist. Ein Kurs muss 28 Unterrichtsstunden (oder drei Tage à 8h) umfassen. Da viele Kurse ein- oder zweitägig sind, dürfen diese einmalig zusammengerechnet werden, z.B. 1x eintägig + 2x zweitägig ergibt dann ein vollständiges Wahlfach. Schicken Sie die Dokumente dann bitte via E-Mail an Frau Wacker in die Studierenden- und Prüfungsverwaltung: 

Ja, das ist sogar gewollt, da wir wollen, dass Sie Einblicke in andere Fachdisziplinen bekommen und somit Ihren Horizont erweitern. Wichtig ist, dass es sich dabei um ein Angebot einer Universität oder Hochschule handelt und der Kurs mindestens 28 Unterrichtsstunden umfasst. Eine Ausnahme vom zuvor genannten Umfang bilden nur die Sprachkurse, welche in der Regel etwas weniger als 28 Unterrichtsstunden umfassen, aber dennoch anerkannt werden. Lassen Sie sich dies und ihre erfolgreiche Teilnahme am Ende des Kurses schriftlich bestätigen.

An die Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Frau Wacker): 

An die jeweiligen Einrichtungen: KUBUS, Sprachenzentrum, Medical Research School etc. Das Team des Wahlfachcurriculums kann Ihnen weder inhaltliche noch organisatorische Fragen beantworten. Schauen Sie daher am besten auf der Webseite der entsprechenden Einrichtung nach weiterführenden Informationen oder wenden Sie sich direkt an die Lehrperson.

Die Lehrperson schickt nach dem letzten Tag des Wahlfachs die finale Teilnahmeliste an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Dort wird Ihre Teilnahme im System eingetragen. Sollte Ihr Wahlfach auch vier Wochen nach Abschluss noch nicht im Studierendenportal angezeigt werden, sprechen Sie die Lehrperson darauf an.

Nein.

Derselbe Kurs kann nicht zweimal angerechnet werden. Sie können jedoch einen Kurs derselben Sprache mit einem anderen Niveau belegen und sich diesen anerkennen lassen.

Nein, wir können nur Leistung, die an einer Hochschule erbracht wurde, für die Anrechnung heranziehen.

Wir können Ihnen in Q1 bis zu vier nicht-medizinische und in Q2 maximal zwei nicht-medizinische Wahlfächer anerkennen. Schicken Sie uns dazu Ihr Zeugnis mitsamt den Kursen an . Bitte nennen Sie auch direkt die Kurse aus dem vorherigen Studium, die wir Ihnen anerkennen sollen. Sofern die Note mit übernommen werden soll, geben Sie dies bitte ebenfalls mit an.

Verantwortlichkeit: