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Ortswechsel / Quereinstieg

Wenn Sie bereits Medizin studieren, aber nach Düsseldorf wechseln möchten oder wenn Sie aus verwandten Fächern (Zahnmedizin, Biologie etc.) einen Quereinstieg ins Medizinstudium planen, können Sie sich formal für ein höheres Fachsemester bewerben. 

Die Chancen, über diesen Weg ins Medizinstudium zu kommen, sind in Düsseldorf leider sehr gering. In höheren Fachsemestern werden meistens nur sehr wenige bis gar keine Plätze frei.

Das Antragformular finden Sie hier. Reichen Sie den Antrag auf ein höheres Fachsemester bitte direkt bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der HHU Düsseldorf ein.

Bewerbungsfrist

  • 15. September für das Wintersemester
  • 15. März für das Sommersemester

Ortswechsel

Sie können sich als "Ortswechsler:in" auf den Einstieg in ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie bereits Medizin an einer Universität im In- oder Ausland studieren und Ihr Studium in Düsseldorf fortsetzen möchten.

Ein Wechsel vor dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat einen Studienzeitverlust zur Folge, da sich der schriftliche Teil des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung in unserem Modellstudiengang auf 12 Klausuren in den ersten drei Jahren verteilt. Trotz einer Einstufung in ein bestimmtes Semester müssen Sie bei uns im 1. Semester starten und alle Klausuren mitschreiben.

Ortswechsel Ausland

Studienleistungen aus dem Ausland müssen vor der Bewerbung durch das zuständige Landesprüfungsamt anerkannt werden. Das Landesprüfungsamt NRW ist in diesem Fall zuständig, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Bremen oder außerhalb der Bunderepublik Deutschland geboren wurden.

Ortswechsel Inland

Wenn Sie einen Ortswechsel innerhalb Deutschlands anstreben, ist der Einstieg in ein höheres Fachsemester über den  Studienplatztausch weitaus realistischer.

Falls Sie einen Studienplatz für ein höheres Fachsemester erhalten, wenden Sie sich für die Anerkennung Iher Leistungen an die zuständige Studienorganisation im Studiendekanat Medizin: Q1 für Studienjahre 1-3, Q2 für Studienjahre 4-5. Beachten Sie, dass nur vollständig abgeschlossene Leistungsnachweise anerkannt werden können.

Quereinstieg

Studierende fachverwandter Fächer (Biologie, Chemie, Physik etc.) können sich nach Einstufung durch das zuständige Landesprüfungsamt für einen Quereinstieg in ein höheres Fachsemester bewerben.

Voraussetzung für die Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Studienleistungen durch das zuständige Landesprüfungsamt ist eine Äquivalenzbescheinigung der jeweiligen Fachvertretung einer deutschen Medizinischen Fakultät. Vor Zulassung zum Medizinstudium besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Äquivalenzbescheinigung.

Anschließend reichen Sie Ihre Leistungsnachweise zusammen mit den jeweiligen Äquivalenzbescheinigungen beim zuständigen Prüfungsamt  ein. Das Landesprüfungsamt NRW ist zuständig, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Bremen oder außerhalb der Bunderepublik Deutschland geboren wurden.

Die Aussichten auf eine erfolgreiche Bewerbung sind insgesamt sehr gering. Werden Plätze in höheren Fachsemestern frei, so werden diese zunächst an Ortswechsler:innen vergeben, die bereits Medizin studieren. An unserer Fakultät standen in den vergangenen Jahren daher keine Studienplätze für den Quereinstieg zur Verfügung. 

Verantwortlichkeit: