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Zweitstudium

Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich nun auf Medizin oder Zahnmedizin zum ersten Fachsemester bewerben möchten, gelten Sie als Zweitstudienbewerber:in.

Die Bewerbung läuft über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Gründe für ein Zweitstudium

Nur etwa 3% der Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber:innen vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Bewerbung auf ein Zweitstudium begründen müssen, warum das Zweitstudium Medizin oder Zahnmedizin für Sie notwendig ist. Hochschulstart erkennt dabei folgende Gründe an:

  • Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.
  • Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird und dies glaubhaft nachgewiesen werden kann.
  • Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt.
  • Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist.
  • Sonstige Gründe

Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen

Vor einer Bewerbung aus wissenschaftlichen Gründen sollten Sie sich ernsthaft damit auseinandersetzen, warum ein Zweitstudium Medizin oder Zahnmedizin für Ihre weitere Laufbahn notwendig ist und ob die nachweisbaren Gründe zum aktuellen Zeitpunkt ausreichend sind.

Für eine Bewerbung für ein Zweitstudium Medizin sollten Sie deshalb auf diese und ähnliche Fragen eine positive Antwort finden:

  • Stehen mein/e Abschlussarbeit/en des Bachelor- und/oder Masterstudiums in einem medizinischen Kontext?
  • Kann ich (aktuell) wissenschaftliche Tätigkeiten nachweisen, die in einem medizinischen Kontext stehen?
  • Kann ich Publikationen mit medizinischen Bezügen nachweisen?
  • Welche konkreten wissenschaftlichen Vorhaben und Ziele (bspw. Promotion) verfolge ich aktuell, die ein Medizinstudium erforderlich machen?

Zusätzlich zur Bewerbung über Hochschulstart müssen Sie deshalb folgende Unterlagen in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Heinrich-Heine-Universität zum Nachweis der wissenschaftlichen Gründe einreichen:

  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums mit Note
  • Beglaubigte Kopien aller Belege und Nachweise über Studienleistungen und andere Tätigkeiten zur Begründung des Zweitstudienantrags (Gutachten, Empfehlungsschreiben, Publikationen, Beiträge)
  • Ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel (alle Gesichtspunkte, die für ein Zweitstudium maßgeblich sind)
  • Lebenslauf
  • Ausgefülltes Formular „Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“, welches Sie von Hochschulstart erhalten
     

Die Bewerbung auf ein Zweitstudium ist für das Fach Medizin an der HHU nur zum Wintersemester möglich. Die Einsendefrist für die Unterlagen zur Erstellung eines Gutachtens ist der 31. Mai.

Um eine Einschätzung der vorgelegten Gründe einzuholen, wird vorab ein Gespräch mit Herrn Prof. Dr. Ulrich Decking in der Studienberatung empfohlen. Dies ist am 04. März, 08. April und am 22. April 2024 möglich. Die Terminanmeldung erfolgt .

Liegen der Studierenden- und Prüfungsverwaltung alle Unterlagen vor, werden sie an eine:n interne:n Hochschullehrer:in gesandt, die:der ein Gutachten erstellt, welches der Rektorin vorgelegt wird. Anschließend werden das Gutachten und alle übrigen Unterlagen bis zum 20. Juli an Hochschulstart gesandt.

Verantwortlichkeit: