Zum Inhalt springenZur Suche springen

Externe Studierende im PJ

Studierende anderer inländischer Universitäten können ihr PJ bzw. einzelne Tertiale nach Maßgabe freier Plätze am UKD oder einem der Akademischen Lehrkrankenhäuser der HHU absolvieren. Auch ein Splitting von Tertialen ist für externe Studierende möglich.

Studierende, die an einer ausländischen Universität immatrikuliert sind, können sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Internationales und Alumni im Studiendekanat wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Hilfestellungen zu Ihrem Anliegen.

Für Studierende, die an einer deutschen Universität immatrikuliert sind, findet die Belegung der PJ-Plätze ausschließlich über das PJ-Portal zur bundesweiten Online-Vergabe der Ausbildungsplätze im Praktischen Jahr statt. Um an diesem Verfahren teilnehmen zu können, müssen Sie sich dort registrieren und von der für Sie an Ihrer Heimatuniversität zuständigen Stelle validiert werden. Weitere Informationen, z.B. zu den Zeiten, in denen Sie sich für die jeweilige PJ-Kohorte (Frühjahr oder Herbst) anmelden und in denen Sie anschließend freie Plätze am UKD oder einem der Akademischen Lehrkrankenhäuser der HHU belegen können, finden Sie auf den Internetseiten des PJ-Portals. Härtefallanträge, die zu einer bevorzugten Platzvergabe führen würden, können von externen Studierenden nicht geltend gemacht werden.

Für den Fall, dass alle drei Tertiale am UKD und/oder an einem der Akademischen Lehrkrankenhäuser der HHU absolviert werden, ist eine Umimmatrikulation an die HHU erforderlich. Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird somit an der HHU abgelegt. Die Umimmatrikulation erfolgt in der Regel zu dem Semester, das auf den PJ-Beginn folgt (z.B. für Studierende, die im Herbst mit dem PJ anfangen, zum nächsten Sommersemester). Den dafür notwendigen Antrag für die Studierenden- und Prüfungsveraltung der HHU sowie eine Bestätigung, dass für alle drei Tertiale ein PJ-Platz vorhanden ist, erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bereich Studienorganisation (Q3 / M3) im Studiendekanat. Externe Studierende, die ein oder zwei Tertiale am UKD und/oder an einem der Akademischen Lehrkrankenhäuser der HHU absolvieren, können sich nach Rücksprache mit dem Studiendekanat an die HHU umimmatrikulieren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Für eine Umimmatrikulation an die HHU muss mindestens ein Tertial am UKD und/oder an einem der Akademischen Lehrkrankenhäuser der HHU verbracht werden.      

Auch für externe Studierende gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für das PJ – unabhängig davon, ob Sie Ihr gesamtes PJ oder nur einen Teil davon bei uns verbringen. Bitte reichen Sie uns daher zeitnah, spätestens jedoch bis zum Freitag der Vorwoche, in der Sie das PJ am UKD oder einem unserer Akademischen Lehrkrankenhäuser beginnen wollen, die für die Zulassung notwendigen Unterlagen ein. Sie können die Nachweise den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Studienorganisation (Q3 / M3) im Studiendekanat per Post oder E-Mail zukommen lassen. Dabei reichen Kopien der Unterlagen aus. Ohne diese Nachweise können Sie Ihr PJ bei uns nicht antreten!

Es ist allgemeine Praxis, dass die Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung für PJ-Studierende von der Heimatuniversität ausgestellt wird. Auch der Betriebsärztliche Dienst des UKD untersucht alle angehenden PJ-Studierenden, die an der HHU eingeschrieben sind – unabhängig davon, ob und wenn ja, wie viele Tertiale an Einrichtungen außerhalb der Hochschule abgeleistet werden. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die notwendige Untersuchung und Bescheinigung für externe Studierende nicht am UKD oder einem der Akademischen Lehrkrankenhäuser erfolgen kann. Dafür ist ausschließlich der Betriebsärztliche Dienst Ihrer Heimatuniversität zuständig!

Verantwortlichkeit: