Zum Inhalt springenZur Suche springen

Ärztliche Kompetenzen 1+2

Ab dem 3. Studienjahr rückt ein zentrales Ausbildungselement unseres Curriculums immer stärker in den Vordergrund: der Unterricht an Patient:innen. Neben der Patient:innendemonstration und der Patient:innenuntersuchung besteht der Praxisunterricht zudem aus dem innovativen Lehr- und Lernformat Lernen an Behandlungsanlässen. In beiden zuvor genannten Formaten muss eine bestimmte Anzahl an Patient:innenaufnahmen und -vorstellungen sowie Mini-CEX selbstständig und erfolgreich bearbeitet werden. Diese Leistungen bezeichnen wir als Ärztliche Kompetenzen 1+2. Sie sind mit den Leistungsnachweisen „Blockpraktikum Innere Medizin“ und „Blockpraktikum Chirurgie“ verknüpft. Die Details dazu sowie die genaue Anzahl der zu bearbeitenden Patient:innenaufnahmen und -vorstellungen sowie Mini-CEX können Sie in den Prüfungsregularien nachlesen. Idealerweise sollen möglichst viele der in der Düsseldorfer Liste der Behandlungsanlässe aufgeführten Behandlungsanlässe berücksichtigt werden, damit Sie bestmöglich auf Ihren späteren Berufsalltag vorbereitet sind. Ein Behandlungsanlass kann jedoch auch mehrfach bearbeitet werden, sofern es sich dabei um unterschiedliche Patient:innen handelt.

Anrechnung der digitalen Praxisblockwochen

Vom Sommersemester 2020 bis zum Sommersemester 2021 fand der Praxisunterricht überwiegend digital statt. Für jede digitale Praxiswoche werden Ihnen zwei Patientenvorstellungen (PV) gutgeschrieben und für jede vierte eine Mini-CEX. Um Ihnen etwas mehr Sicherheit bei der Berechnung zu geben, beschreiben wir zunächst die jeweiligen Durchgänge inkl. der anzurechnenden Leistung vom 3. bis 5. Studienjahr:

 

  • Klinisches Denken und Handeln in Diagnostik und Therapie: 4 PV
  • Interdisziplinäre Entscheidungen / Infektion und Abwehr: 8 PV, 1 Mini-CEX
  • Bewegungsapparat / Thorax: 16 PV, 2 Mini-CEX
  • Kopf und Nervensystem / Abdomen: 20 PV, 2 Mini-CEX
  • Mensch und Umwelt / Onkologie: 12 PV, 2 Mini-CEX
  • Lebensphasen / Grenzsituationen ärztlichen Handelns und Notfälle: 16 PV, 5 Mini-CEX (davon 4 benotet in Lebensphasen)

 

Im Folgenden wird die Berechnung anhand von zwei typischen Fallbeispielen illustriert.

 

Beispiel 1:

Sommersemester 2020: Interdisziplinäre Entscheidungen / Infektion und Abwehr

Wintersemester 2020-21: Kopf und Nervensystem / Abdomen

Sommersemester 2021: Bewegungsapparat / Thorax

Sie erhalten insgesamt 44 PV (8+16+20) sowie 5 Mini-CEX (1+2+2)

 

Beispiel 2:

Sommersemester 2020: Kopf und Nervensystem / Abdomen

Wintersemester 2020-21: Bewegungsapparat / Thorax

Sommersemester 2021: Mensch und Umwelt / Onkologie

Sie erhalten insgesamt 48 PV (20+16+12) sowie 6 Mini-CEX (2+2+2).

Wichtig: Sollten Sie eine temporäre Zulassung zum 4. Studienjahr erhalten haben, weil die Ärztliche Zwischenprüfung im März 2020 nicht durchgeführt werden durfte, wird Ihnen der Durchgang „Kopf und Nervensystem / Abdomen“ nur anerkannt, wenn Sie die ÄZP im Juni/Juli 2020 erfolgreich abgeschlossen hatten. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, kann keine Anrechnung für das Sommersemester 2020 erfolgen und Praxisblockwochen müssen nachgeholt werden.

Informationen zu Einsicht und Upload der Feedbackbögen

Aufgrund der Corona-Situation halten wir den Publikumsverkehr im Studiendekanat im Interesse aller nach wie vor möglichst gering. Daher haben Studierende des 10. Fachsemesters die Möglichkeit, uns ihre Unterlagen für die Nachweise

  • Ärztliche Kompetenzen 1 (gekoppelt an den Leistungsnachweis „Innere Medizin“)
  • Ärztliche Kompetenzen 2 (gekoppelt an den Leistungsnachweis „Notfallmedizin“)

digital zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Bitte machen Sie erst davon Gebrauch, wenn alle Praxiswochen abgeschlossen sind, denn erst dann können wir Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit überprüfen. Bei manchen endet die letzte Praxiswoche z.B. bereits in SW 12, bei anderen hingegen erst in SW 16. Zu früh eingereichte Unterlagen müssen wir aus Speicherplatzgründen leider umgehend löschen. Selbst wenn Sie erst am letzten Vorlesungstag die Unterlagen hochladen können, werden wir diese rechtzeitig einsehen, damit es bei der Anmeldung zum Staatsexamen zu keiner Verzögerung kommt.


Bitte lesen Sie sich zunächst die folgenden Informationen aufmerksam durch:

  • Füllen Sie die entsprechenden Felder Name, Vorname, Matrikelnummer, E-Mailadresse und Studiengang aus.
  • Legen Sie möglichst viele Bögen derselben Kategorie (d.h. Mini-CEX; Patientenaufnahmen und -vorstellungen) nebeneinander auf den Boden, machen Sie Fotos und laden die Dateien mit dem jeweiligen Uploadfeld hoch. Sie können sowohl PDF-Dateien als auch JPG-Dateien hochladen. Pro Uploadfeld kann aus technischen Gründen leider immer nur eine Datei hochgeladen werden.
  • Bitte laden Sie bei den Patientenaufnahmen und -vorstellungen lediglich den Feedbackbogen hoch, auf dem Ihre Lehrperson die Leistung beurteilt hat. Die Dokumentationsbögen sind hier also nicht notwendig, d.h. diese Arbeit können Sie sich ersparen.
  • Sofern Sie die Feedbackbögen der Mini-CEX doppelseitig ausgedruckt hatten, reicht ein Foto, auf dem der Stempel und die Unterschrift der Lehrperson zu sehen sind.
  • Die benoteten Mini-CEX für die Leistungsnachweise „Blockpraktikum Innere Medizin“ und „Blockpraktikum Chirurgie“ müssen von den unbenoteten Mini-CEX separiert und in dem zugehörigen Uploadfeld hochgeladen werden.
  • Die Maximalgröße einer Datei darf 30 MB nicht überschreiten.


Nach dem Upload erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail. Sofern es zu einem technischen Problem kommen sollte, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Browser erneut (z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Internet Explorer). Die Mitarbeiter*innen der Studienorganisation Q2 werden die Bögen zeitnah einsehen und Ihnen eine Rückmeldung zukommen lassen.

Die benoteten Mini-CEX und für die Leistungsnachweise „Blockpraktikum Frauenheilkunde“, „Blockpraktikum Kinderheilkunde“ und „Medizin des Alterns und des alten Menschen“ müssen nicht fotografiert und hochgeladen werden, weil das jeweilige Fach (Frauenklinik, Kinderklinik, Allgemeinmedizin) Ihre Note an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung weiterleitet.

Die Möglichkeit zum Hochladen der Unterlagen gilt aus organisatorischen Gründen ausschließlich für Studierende des 10. Fachsemesters. Studierende, die sich in einem niedrigeren Fachsemester befinden, bekommen in den nächsten Semestern die Möglichkeit, die Unterlagen vorzuzeigen/hochzuladen. In den Prüfungsregularien können Sie bei Bedarf noch einmal die erforderliche Anzahl an Mini-CEX sowie Patientenaufnahmen und -vorstellungen nachschlagen.

Verantwortlichkeit: