Arbeits- und Datenschutz
Als Studierende der Medizin und der Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind Sie verpflichtet, sich einmal jährlich im Arbeits- und Datenschutz unterweisen zu lassen. Diese Unterweisungen dienen dazu, Sie in dem Umgang mit geschützten und datenbezogenen (Patienten-)Daten zu sensibilisieren und Ihnen die gültigen Arbeitsschutzvorschriften zu erläutern. Der Nachweis zum Arbeits- und Datenschutz wird immer zum Wintersemester überprüft. Die Vertraulichkeitsverpflichtung muss nur einmalig im ersten Fachsemester eingereicht werden.
Ihre erfolgreiche Teilnahme wird jeweils im Studierendenportal (Leistungsübersicht) hinterlegt.
Im ersten Fachsemester werden Sie erstmals im Rahmen einer Vorlesung im Arbeitsschutz unterwiesen und hinsichtlich des geltenden Datenschutzgesetzes belehrt. Der Nachweis der Teilnahme an dieser Pflichtveranstaltung, die im Stundenplan verankert ist, und die Abgabe einer Vertraulichkeitsverpflichtung sind Voraussetzung für die Fortsetzung Ihres Studiums im zweiten Semester. Wer den Präsenztermin aus stichhaltigen Gründen verpasst, kann den Nachweis zunächst anhand des Tests zu den s@w-Grundlagenmodulen in ILIAS einreichen. Für diesen Test müssen Sie die Online-Unterweisung im Arbeits- und Datenschutzportal „Students at Work“ (S@W) besuchen. Im zweiten Studienjahr muss die Präsenzunterweisung jedoch nachgeholt werden.
Im zweiten Studienjahr sind alle Studierenden verpflichtet, die Unterweisungsinhalte online über das Arbeits- und Datenschutzportal „Students at Work“ (S@W) aufzufrischen und anschließend den Test in ILIAS zu absolvieren. Die Teilnahme an der Online-Unterweisung und dem Test in ILIAS sind Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im dritten Studienjahr.
Eine Aktualisierung und Vertiefung der Arbeits- und Datenschutzbestimmungen findet für alle Medizinstudierenden im dritten Studienjahr im Rahmen einer Vorlesung während der ersten Praxisblockwoche statt. Da die Unterweisung im dritten Studienjahr durch Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung nachgewiesen werden muss, ist der Nachweis durch Teilnahme an der Online-Unterweisung über das S@W-Portal nicht möglich.
Im vierten Studienjahr ist die Unterweisung für alle Medizinstudierenden analog zum zweiten Studienjahr durch Teilnahme an der Online-Unterweisung im Arbeits- und Datenschutzportal „Students at Work“ (S@W) und dem Test in ILIAS nachzuweisen.
Studierende, die sich in einem Freisemester befinden, nehmen auch an der Online-Unterweisung im Arbeits- und Datenschutzportal „Students at Work“ (S@W) teil und absolvieren den Test in ILIAS.
Bei allen Präsenz-Unterweisungen im Arbeits- und Datenschutz handelt es sich um Pflichtveranstaltungen. Die Online-Unterweisung dient damit nur der alljährlichen Auffrischung der Inhalte und der Überbrückung bis zur nächsten Präsenz-Unterweisung, darf diese aber nicht komplett ersetzen.