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Arbeits- und Datenschutz

Als Studierende der Medizin und der Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig in Arbeits- und Datenschutz unterweisen zu lassen. Diese Unterweisungen dienen dazu, Sie in dem Umgang mit geschützten und datenbezogenen (Patienten-) Daten zu sensibilisieren und Ihnen die gültigen Arbeitsschutzvorschriften zu erläutern.

In jedem Wintersemester finden Unterweisungen in Arbeits- und Datenschutz in Präsenz statt. Die Teilnahme ist für das 1. und 3. Studienjahr verpflichtend, die Termine sind im jeweiligen Stundenplan verankert.
Findet keine Unterweisung in Präsenz statt, dann sind Studierenden verpflichtet, die Unterweisungsinhalte online über das Arbeits- und Datenschutzportal „Students at Work“ (S@W) aufzufrischen und anschließend den Test in ILIAS zu absolvieren.
Die Online-Unterweisung dient damit nur der alljährlichen Auffrischung der Inhalte und der Überbrückung bis zur nächsten Präsenz-Unterweisung, darf diese aber nicht komplett ersetzen.

Nur Studierende im ersten Fachsemester müssen zusätzlich zu der Unterweisung in Arbeits- und Datenschutz eine Vertraulichkeitsverpflichtung nachweisen. Der zugehörige ILIAS Test „Vertraulichkeitsverpflichtung“ muss nur einmal im Studium absolviert werden.

Die Kombination aus der Unterweisung in Arbeits- und Datenschutz und der einmaligen Vertraulichkeitsverpflichtung bilden den Nachweis in Arbeits- und Datenschutz.
Ihre erfolgreiche Teilnahme wird jeweils im Studierendenportal (Prüfungsergebnisse) hinterlegt.

Die Unterweisung in Arbeits- und Datenschutz ist immer nur ein Jahr lang gültig und wird daher regelmäßig überprüft.
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Praktika ist nur mit einem gültigen Nachweis in Arbeits- und Datenschutz möglich.

Studierende, die sich in einem Freisemester befinden, müssen nicht an der Unterweisung in Arbeits- und Datenschutz teilnehmen.

Für Studierende der Medizin, die sich in der 3. Qualifikationsphase (Q3), finden digitale Unterweisungen statt. Informationen erhalten sie von der Studienorganisation Q3. Der Nachweis wird nicht im Studierendenportal vermerkt.

Für Studierende der Zahnmedizin, die sich im präklinischen oder klinischen Studienabschnitt befinden, wird der Nachweis nicht mehr im Studierendenportal vermerkt. Sie erhalten die Unterweisung von den jeweiligen Kliniken in Präsenz.