Betriebsärztliche Untersuchung
Für uns steht sowohl Ihr Schutz vor Infektionen als auch die Sicherheit der Patientinnen und Patienten an erster Stelle. Deshalb wird gleich zu Beginn Ihres Studiums durch den Betriebsärztlichen Dienst Ihr Impfstatus geprüft. Dafür ist im Stundenplan für alle Studierenden ein gesonderter Termin vorgesehen.
Die Betriebsärztinnen und -ärzte beraten Sie u.a. in der Prävention von Infektionen und überprüfen, ob Sie ausreichend geimpft sind:
- Zweimalige Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln
- Zweimalige Impfung gegen Windpocken (Varizellen) im Abstand von 6 Wochen oder serologischer Nachweis über eine durchgemachte Erkrankung
- Grundimmunisierung (mind. drei Impfungen) gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis und eine Auffrischimpfung in den letzten 10 Jahren
- Grundimmunisierung gegen Hepatitis B (drei Impfungen)
Prüfen Sie daher bitte vor dem Termin mit dem Betriebsärztlichen Dienst gemeinsam mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin Ihren Impfstatus und lassen Sie ggf. fehlende Impfungen vornehmen. Der Betriebsärztliche Dienst überprüft durch eine Blutabnahme Ihren Hepatitis B-Impfschutz und bietet Ihnen einen Hepatitis C- und HIV-Antikörpertest an.
Neben einem vollständig ausgefüllten Anamnesebogen müssen Sie zur betriebsärztlichen Untersuchung Ihren Impfausweis sowie eine (einfache) Kopie des Impfausweises mitbringen. Falls Sie keinen Impfausweis besitzen, lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin einen solchen ausstellen. Sollte Ihr Impfausweis keine deutschen oder englischen Erläuterungen besitzen, ist eine Übersetzung oder alterativ eine Bescheinigung Ihres Hausarztes / Ihrer Hausärztin über den Impfstatus erforderlich.
Wichtig: Ohne Anamnesebogen und Impfausweis (oder vergleichbares Dokument) plus Kopie kann die betriebsärztliche Beratung nicht durchgeführt werden!
Sie erhalten über diese Untersuchung eine Arbeitsmedizinische Bescheinigung für Studierende. Diese Bescheinigung laden Sie bitte bis zum 31. März in ILIAS hoch. Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Bescheinigung erhalten Sie einen Eintrag im Studierendenportal (Prüfungsergebnisse) über den Nachweis samt Gültigkeit Ihrer Bescheinigung. Der Eintrag erfolgt jedoch erst nach dem 31. März.
Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, melden Sie sich bitte rechtzeitig per Mail bei der Online-Belegung (belegung.q1.medizin(at)hhu.de, belegung.zahnmedizin(at)hhu.de).
Ohne die betriebsärztliche Bescheinigung ist eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Praktika ab dem zweiten Fachsemester nicht möglich.