Erste-Hilfe-Kurs
Bis zum Beginn des 3. Studienjahres (siehe Studienordnung § 6, 2) müssen Sie eine Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 9 Unterrichtsstunden absolvieren, um mit Maßnahmen zur Erstversorgung sowohl theoretisch als auch praktisch vertraut zu werden.
- Der Erste-Hilfe-Kurs muss insgesamt 9 Unterrichtsstunden umfassen.
- Die Anerkennung des Erste-Hilfe-Kurses muss über das digitale Formular der Studierenden- und Prüfungsverwaltung beantragt werden.
- Laden Sie Ihren Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs über das digitale Anerkennungsformular hoch.
- Alle Dokumente sollten gut leserlich als Scan im PDF-Format hochgeladen werden.
- Erste-Hilfe-Kurse werden unter anderem von folgenden Einrichtungen in Düsseldorf angeboten:
- Arbeiter-Samariter-Bund e.V.
- Deutsches Rotes Kreuz e.V.
- Johanniter e.V.
- Malteser e.V.
- Fachschaft Medizin (HHU)
- Wir orientieren uns an den auf den Seiten des LPA bereitgestellten Informationen zur Ausbildung in Erster Hilfe (Merkblatt und FAQs).
- Bitte informieren Sie sich vor der Planung rechtzeitig.
- Bei Rückfragen können Sie sich an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung wenden.