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Erste-Hilfe-Kurs

Bis zum Beginn des 3. Studienjahres (siehe Studienordnung § 6, 2) müssen Sie eine Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 9 Unterrichtsstunden absolvieren, um mit Maßnahmen zur Erstversorgung sowohl theoretisch als auch praktisch vertraut zu werden.

Wir orientieren uns an den auf den Seiten des LPA bereitgestellten Informationen zur Audsbildung in Erster Hilfe.

Um sich die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs anerkennen zu lassen, füllen Sie den Antrag auf Anerkennung von Erster Hilfe und Krankenpflegedienst vollständig aus und senden ihn bitte im PDF-Format ausschließlich von Ihrer HHU-E-Mailadresse gemeinsam mit einem gut leserlichen Scan des Nachweises über den absolvierten Kurs  an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung.

Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen

Erste-Hilfe-Kurse werden unter anderem von folgenden Einrichtungen in Düsseldorf angeboten:

Weitere Informationen: Merkblatt des Landersprüfungsamts für Medizin

Verantwortlichkeit: