Zum Inhalt springen Zur Suche springen

Erste-Hilfe-Kurs

Bis zum Beginn des 3. Studienjahres (siehe Studienordnung § 6, 2) müssen Sie eine Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 9 Unterrichtsstunden absolvieren, um mit Maßnahmen zur Erstversorgung sowohl theoretisch als auch praktisch vertraut zu werden.

  • Der Erste-Hilfe-Kurs muss insgesamt 9 Unterrichtsstunden umfassen. 
  • Die Anerkennung des Erste-Hilfe-Kurses muss über das digitale Formular der Studierenden- und Prüfungsverwaltung beantragt werden.
  • Laden Sie Ihren Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs über das digitale Anerkennungsformular hoch.
  • Alle Dokumente sollten gut leserlich als Scan im PDF-Format hochgeladen werden.
  • Wir orientieren uns an den auf den Seiten des LPA bereitgestellten Informationen zur Ausbildung in Erster Hilfe (Merkblatt und FAQs).
  • Bitte informieren Sie sich vor der Planung rechtzeitig.
  • Bei Rückfragen können Sie sich an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung wenden.