Famulatur
Die Famulatur dient dazu, erste Erfahrungen der Patientenversorgung in ambulanten, klinischen und hausärztlichen Einrichtungen zu sammeln (d.h. die Famulatur muss zwingend einen unmittelbaren Patientenversorgungsbezug aufweisen). Das Wichtigste zur Famulatur finden Sie im Folgenden.
Allgemeines
Ab dem Ende der Vorlesungszeit des 4. Semesters, nachdem der Leistungsnachweis „Einführung in die klinische Medizin“ bestanden ist, sind insgesamt 4 Monate (120 Kalendertage) in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Zur vorlesungsfreien Zeit zählen die Semesterferien (unterrichts- und prüfungsfreier Zeitraum nach der 16. Semesterwoche), offizielle Ferien (z.B. Weihnachtsferien) und in der Regel Urlaubssemester.
Gliederung
Die Famulatur gliedert sich in vier Famulaturabschnitte:
- 30 Tage Ambulante Patientenversorgung
- 30 Tage Stationäre Patientenversorgung
- 30 Tage Hausärztliche Patientenversorgung (Pflichtfamulatur)
- 30 Tage Wahlfamulatur
Ambulante Patientenversorgung (Praxis- oder Ambulanzfamulatur)
Die Famulatur ist in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung unter ärztlicher Leitung oder in einer geeigneten allgemein- oder fachärztlichen Praxis möglich, sowohl im Inland als auch im Ausland.
Stationäre Patientenversorgung (Krankenhausfamulatur)
Die Famulatur ist in einem Krankenhaus, in Hochschulkliniken oder akademischen Lehrkrankenhäusern und in einer stationären Rehabilitationseinrichtung möglich, sowohl im Inland als auch im Ausland.
Hausärztliche Patientenversorgung (Hausarztfamulatur)
Eine Famulatur ist im Bereich der hausärztlichen Versorgung abzuleisten. Dazu gehören alle Allgemeinärzte, Kinderärzte und Internisten, die keine Schwerpunktbezeichnung besitzen.
Wahlfamulatur
Die Wahlfamulatur kann in einer Einrichtung absolviert werden, die auch für die oben genannten Famulaturabschnitte geeignet ist, oder in einer anderen Einrichtung, in der ärztliche Tätigkeiten mit Patientenkontakt ausgeübt werden. Dazu gehören auch Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens wie z. B. Amtsärztinnen bzw. -ärzte. Es möglich, die Famulatur zu splitten (siehe unten) und sie in zwei verschiedenen Einrichtungen abzuleisten, diese müssen allerdings demselben Bereich (ambulante, hausärztliche, stationäre Patientenversorgung oder öffentliches Gesundheitswesen) entstammen.
Bewerbung
Um sich für einen Famulaturplatz zu bewerben, meldet man sich am besten frühzeitig im Chefarztsekretariat der gewünschten Station des jeweiligen Krankenhauses bzw. in der jeweiligen Einrichtung der ambulanten Versorgung (Praxis). Meist wird daraufhin eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf verlangt.
Unterbrechung der Famulatur
Ob und wie oft eine Unterbrechung der Famulatur möglich ist, hängt vom jeweiligen Famulaturabschnitt ab. Wenn Famulaturen unterbrochen werden, müssen die einzelnen Abschnitte immer mindestens 15 Kalendertage am Stück dauern.
Famulatur | Dauer gesamt | Unterbrechung |
Ambulante Patientenversorgung | 30 Tage | Eine Unterbrechung möglich (15 Tage + 15 Tage). |
Hausärztliche Patientenversorgung | 30 Tage | Keine Unterbrechung möglich. |
Stationäre Patientenversorgung | 30 Tage | Keine Unterbrechung möglich. |
Wahlfamulatur in der ambulanten, hausärztlichen, stationären Patientenversorgung oder einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden | 30 Tage | Eine Unterbrechung möglich (15 Tage + 15 Tage). Die Wahlfamulatur kann dann in zwei verschiedenen Einrichtungen aus einem Bereich absolviert werden. |
Anerkennung der Famulatur
Für jede Famulatur wird ein Zeugnis durch die leitende Ärztin oder den leitenden Arzt der jeweiligen Einrichtung ausgestellt. Aus dem Zeugnis muss eindeutig die Art der Famulatur (Ambulante Patientenversorgung, Stationäre Patientenversorgung, Hausärztliche Patientenversorgung) hervorgehen. Bitte senden Sie einen gute leserlichen Scan des Zeugnisses zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung im PDF-Format ausschließlich von Ihrer HHU-E-Mailadresse an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung.
Weitere und detailliertere Informationen finden Sie auf den Webseiten des LPA.
Famulatur im Ausland
Für eine Famulatur im Ausland gelten dieselben, oben genannten Regeln. Allerdings kann eine Hausarztfamulatur nicht im Ausland absolviert werden. Es ist zu beachten, dass bei einer Auslandsfamulatur ein vollständiges Zeugnis ausgestellt wird. Dafür stehen Zeugnisformulare auch auf Englisch, Französisch und Spanisch zur Verfügung. Sollten diese nicht genutzt werden können, muss eine von einer:einem in Deutschland bei Gericht vereidigten Übersetzer:in beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt werden. Englischsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden.
Weitere Infos zur Auslandsfamulatur erhalten Sie hier.