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Krankenpflegedienst

Der Krankenpflegedienst gewährt Ihnen als Medizinstudierende Einblicke in die alltäglichen Abläufe im Krankenhaus und in die krankenpflegerische Tätigkeit. Der Nachweis über den Krankenpflegedienst muss vor Beginn des 3. Studienjahres erfolgen (siehe Studienordnung § 6, 2).

  • Vor Beginn des Studiums frühestens ab der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung z. B. beim deutschen Abitur ab dem Datum, das auf dem „Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife“ vermerkt ist,
  • in der vorlesungsfreien Zeit während des Studiums. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass „vorlesungsfreie Zeit“ auch „prüfungsfreie Zeit“ bedeutet. Sie können mit dem Krankenpflegedienst also erst nach der 16. Semesterwoche („Klausurwoche“) beginnen.
  • Wir empfehlen, mindestens 30 und wenn möglich bis zu 60 Tage vor Studienbeginn zu leisten, damit in der vorlesungsfreien Zeit während des Studiums nur noch weitere 30 Tage (oder entsprechend mehr) zu absolvieren sind.
  • Insgesamt umfasst das Krankenpflegepraktikum 90 Tage.
  • Der Krankenpflegedienst kann in Einheiten von mindestens 30 Tagen gesplittet werden.
  • Fehltage müssen gesondert nachgewiesen werden (z.B. durch Attest) und unmittelbar im Anschluss an das ursprüngliche Praktikumsende nachgeholt werden.
  • Antrag auf Anerkennung,
  • Zeugnisse über den Krankenpflegedienst (je Praktikumsabschnitt), Wichtig: Das Zeugnis muss von der Pflegedienstleitung der Krankenanstalt unterzeichnet und mit Siegel oder Stempel der Krankenanstalt versehen werden.
  • Bei Anerkennung einer krankenpflegerischen Tätigkeit (z.B.: FSJ oder abgeschlossene Ausbildung im med. Bereich) und eines Krankenpflegedienstes aus dem Ausland müssen zusätzliche Unterlagen (siehe Merkblatt des LPA) eingereicht werden!
  • Wir empfehlen Zeugnisse über den Krankenpflegedienst bereits je Praktikumsabschnitt bei der der Studierenden- und Prüfungsverwaltung einzureichen, damit mögliche Rückfragen zur Anerkennung oder fehlende Dokumente frühzeitig gestellt bzw. angefordert werden können.
  • Bitte reichen Sie Ihren Nachweis über den Krankenpflegedienst sowie Atteste (falls vorhanden) mit dem entsprechenden Antrag auf Anerkennung per in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung ein
  • Alle Dokumente sollten gut leserlich als Scan im PDF-Format versendet werden
  • Bitte verwenden Sie für den Versand ausschließlich Ihre HHU-E-Mailadresse
  • Wir orientieren uns an den auf den Seiten des LPA bereitgestellten Informationen zum Krankenpflegedienst (Merkblatt und FAQs).
  • Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig
Verantwortlichkeit: