Krankenpflegedienst
Der Krankenpflegedienst gewährt Ihnen als Medizinstudierende Einblicke in die alltäglichen Abläufe im Krankenhaus und in die krankenpflegerische Tätigkeit. Der Nachweis über den Krankenpflegedienst muss vor Beginn des 3. Studienjahres erfolgen, spätestens bis zum Antritt des ersten Praxisblocks im 3. Studienjahr (siehe Studienordnung § 6, 2).
Das Praktikum kann ab der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung absolviert werden; das heißt z. B. beim deutschen Abitur ab dem Datum, das auf dem „Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife“ vermerkt ist. Insgesamt umfasst das Krankenpflegepraktikum 90 Tage, welche in Einheiten von mindestens 30 Tagen gesplittet werden können.
Wir empfehlen, mindestens 30 und wenn möglich bis zu 60 Tage vor Studienbeginn zu leisten, damit in der vorlesungsfreien Zeit während des Studiums nur noch weitere 30 Tage (oder entsprechend mehr) zu absolvieren sind. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass „vorlesungsfreie Zeit“ auch „prüfungsfreie Zeit“ bedeutet. Sie können mit dem Krankenpflegedienst also erst nach der 16. Semesterwoche („Klausurwoche“) beginnen.
Wir orientieren uns an den auf den Seiten des LPA bereitgestellten Informationen zum Krankenpflegedienst.
Bitte reichen Sie Ihren Nachweis über den Krankenpflegedienst sowie Atteste (falls vorhanden) gut leserlich als Scan gemeinsam mit dem entsprechenden Antrag auf Anerkennung bitte im PDF-Format und ausschließlich von Ihrer HHU-E-Mailadresse in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung ein.