Phase 1
Die Gruppenbelegung für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Themen-, Studien- und Praxisblöcke findet in zwei Phasen im elektronischen Veranstaltungsverzeichnis (LSF) statt.
Bitte beachten Sie, dass in LSF die Veranstaltungen der Phase 1 noch im aktuellen Semester zu finden sind.
In Phase 1 belegen Sie in LSF das Semester bzw. das Studienjahr, in dem Sie im kommenden Semester das Studium fortsetzen möchten.
- Die Anmeldung zum kommenden Semester erfolgt zusätzlich zur Rückmeldung bei der Universität (Achtung: Die Frist der Online-Belegung unterscheidet sich von der Rückmeldefrist).
- Die Teilnahme an der Belegung ist obligatorisch für alle Studierenden der Medizin und der Zahnmedizin.
- Die Teilnahme an Phase 1 ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an Belegungen der Phase 2.
- Studierende, die nicht fristgerecht an der Belegung teilnehmen, können ihr Studium im nachfolgenden Semester nicht fortsetzen.
- Prüfen Sie nach jedem Belegungsvorgang in LSF im Bereich „Meine Funktionen“ und dort unter „Meine Veranstaltungen“, ob Ihre Belegung ordnungsgemäß angezeigt wird.
- Ab dem 2. Semester können Studierende nur mit einer gültigen Unterweisung im Arbeits- und Datenschutz an der Belegung teilnehmen.
- Ab dem 2. Studienjahr können Studierende nur mit einer gültigen Betriebsärztlichen Bescheinigung an der Belegung teilnehmen.
Studierende, denen einzelne Themen-, Studien-, Praxisblöcke oder zahnmedizinische Kurse fehlen, belegen „Sonderfälle“ und informieren zusätzlich die Mitarbeiter:innen der Online-Belegung per E-Mail mit einer kurzen Begründung.
Wenn Sie nach einem Freisemester neu in das 3., 4. oder 5. Studienjahr einsteigen möchten, können Sie in Phase 1 selbständig „Neueinstieg" belegen.
Wenn Sie sich zur Zeit in einem Freisemester befinden und im kommenden Semester Ihr Studium fortführen möchten, belegen Sie „Sonderfälle“ und informieren zusätzlich die Mitarbeiter:innen der Online-Belegung per E-Mail mit einer kurzen Begründung.
Neueinstieg
Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Studienjahr ist das erfolgreiche Bestehen der Blockabschlussprüfungen der Themenblöcke "Einführung in Medizin, Mensch und Gesellschaft (TB 1)" und "Der menschliche Körper: Fokus Bewegung (TB 2)".
Voraussetzung für die Zulassung zum 3. Studienjahr für Studierende des Modellstudiengangs ist das Bestehen der Blockabschlussprüfungen der Themenblöcke 1 – 6.
Zudem muss die Famulaturreife (Leistungsnachweis „Einführung in die klinische Medizin“), das Krankenpflegepraktikum und der Erste-Hilfe-Kurs vor Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden.
Zulassungsvoraussetzung für Studierende des Regelstudiengangs ist das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1).
Wenn Sie neu in das 3. Studienjahr einsteigen möchten, belegen Sie in Phase 1 „Neueinstieg“.
Voraussetzung für die Zulassung zum Präklinischen Studienabschnitt ist das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (Z1).
Wenn Sie neu in das 3. Studienjahr einsteigen möchten, belegen Sie in Phase 1 „Neueinstieg“.
Voraussetzung für die Zulassung zum 4. Studienjahr (Q2) ist das Bestehen der Ärztlichen Zwischenprüfung (ÄZP).
Wenn Sie neu in das 4. Studienjahr einsteigen möchten, belegen Sie in Phase 1 „Neueinstieg“.
Wenn Sie neu in das 5. Studienjahr einsteigen möchten, belegen Sie in Phase 1 „Neueinstieg“.
Setzen Sie Ihr Studienjahr fort, belegen Sie „Fortsetzung“ und wählen dort Ihre vorherige Schiene (= Gruppe in der LSF-Veranstaltung; siehe Bemerkung) aus.
Studierende, die im kommenden Semester planen, ihr Studium zu pausieren, z.B. wegen eines Auslandaufenthaltes, einer Doktorandenstelle oder fehlender Zulassungsvoraussetzungen, belegen ein „Freisemester“ und wählen entsprechend Ihres Studienabschnittes eine Gruppe in der LSF-Veranstaltung (siehe Bemerkung in der LSF-Veranstaltung).
Ist noch nicht abschließend geklärt, ob Sie im kommenden Semester ein Freisemester benötigen, wählen Sie in Phase 1 zunächst den Studienabschnitt, der Ihrem weiteren Studium entsprechen würde (z.B. Neueinstieg, Fortsetzung). Sollten Sie sich nach der Belegung doch für ein Freisemester entschieden haben, informieren Sie die Mitarbeiter:innen der Online-Belegung umgehend per E-Mail.
Die Belegung eines Freisemesters wirkt sich auf den Studienverlauf aus. Daher empfehlen wir vorab einen Besuch der Sprechstunde der Studienorganisation, um sich beraten zu lassen
Bei einem Freisemester melden Sie sich offiziell an der HHU zurück und entrichten den vollen Sozialbeitrag (inkl. des Mobilitätsbeitrags für das Semesterticket). Sie studieren offiziell regulär weiter und das Semester wird bei der Berechnung der Studiensemester mitgezählt.
Für ein Urlaubssemester stellen Sie einen Antrag bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) der HHU. Hierfür muss ein wichtiger Grund nachgewiesen werden, z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Auslandssemester oder Praktikum.
Die Semesterzählung setzt während eines Urlaubssemesters aus. Es empfiehlt sich, im Falle eines Urlaubssemesters zusätzlich ein Freisemester zu belegen, um relevante Informationen zu erhalten.
- Studierende der Medizin, die im kommenden Semester mit dem PJ beginnen.
- Studierende der Zahnmedizin, die nach alter Approbationsordnung (PO 2017) studieren, und die sich nach bestandener Zahnärztlicher Vorprüfung im klinischen Studienabschnitt befinden.
Nachträgliche Änderungen
Sollten sich Ihre Pläne für das kommende Semester nach Ablauf der Belegungsfrist der Phase 1 unerwartet ändern (z.B. weil Sie eine Doktorandenstelle oder einen Auslandsaufenthalt doch nicht antreten können), teilen Sie dies spätestens bis Montag, den 25.09.2024 (12 Uhr) den Mitarbeiter:innen der Online-Belegung per E-Mail mit. Eine Teilnahme an Phase 1 wird dabei vorausgesetzt. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.