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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der Präventionsmaßnahmen des UKD und kommt sowohl Ihnen als auch den Patientinnen und Patienten des Klinikums und der Akademischen Lehrkrankenhäuser zugute.

Ohne eine gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung können Sie nicht mit dem PJ beginnen!

Bei der betriebsärztlichen Untersuchung erfolgt eine individuelle Anamnese, Sie werden körperlich untersucht, Ihnen wird Blut abgenommen und es findet eine Überprüfung Ihres Impfstatus statt. Bitte bringen Sie deshalb Ihren Impfausweis zur Untersuchung mit.

Der Betriebsärztliche Dienst des UKD übernimmt die Vorsorgeuntersuchung für Medizinstudierende der HHU Düsseldorf. Studierende anderer Universitäten müssen die Vorsorge über Ihre Heimatuniversität organisieren.

Da es beim Betriebsärztlichen Dienst des UKD unter Umständen zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe kommen kann, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig – etwa drei Monate vor Beginn des PJ – um die Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung zu kümmern. Sollte diese während Ihres PJ auslaufen, müssen Sie sich rechtzeitig um eine Folgebescheinigung kümmern. Ohne gültigen Nachweis des Betriebsärztlichen Dienstes können Sie Ihr PJ nicht fortsetzen! Wenn Ihre Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung bis zum Ende des Studiums gültig ist, dann müssen Sie vor dem PJ keine erneute Vorsorge durchführen lassen. Der Gültigkeitsstatus wird Ihnen im Studierendenportal angezeigt.

Weitere Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und -bescheinigung erhalten Sie auf den Seiten des Betriebsärztlichen Dienstes des UKD

Verantwortlichkeit: