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Aufwandsentschädigung

Die Auszahlung von Aufwandsentschädigung und Essensgeld erfolgt über Personalabteilungen der jeweiligen Akademischen Lehrkrankenhäuser / Lehrpraxen. Sie müssen die Auszahlung beantragen, sie erfolgt nicht automatisch. Wir empfehlen Ihnen am 1. Tag des Tertials bei der jeweiligen Einführungsveranstaltung dem PJ-Verantwortlichen die entsprechenden Unterlagen/den entsprechenden Antrag zur Unterschrift vorzulegen.

Die Zahlung der Aufwandsentschädigung durch das UKD ist nicht neben einer Beschäftigung/einem Dienstverhältnis wie beispielsweise als SHK/WHK an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf/am Universitätsklinikum Düsseldorf möglich.

Max. Höhe Aufwandsentschädigung 373,- €
Max. Höhe Essensgeld 200,- €
= Max. Überweisungsbetrag 573,- €

Höhe und Ablauf der Auszahlung können sich bei den Lehrkrankenhäusern/Lehrpraxen unterscheiden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die für Sie zuständige Personalabteilung.

Vorgehen

  1.  Füllen Sie den Antrag auf Aufwandsentschädigung und Verpflichtungserklärung vollständig aus.
    • Splittingzeiten eintragen
    • Alle Tertiale eintragen
  2. Stempel und Unterschrift der Klinik-/Institutsdirektion für jedes Tertial einzeln einholen.
  3. Derzeit ist der Antrag auf Aufwandsentschädigung ohne eine Unterschrift/einen Stempel aus dem Studiendekanat gültig und kann in der Personalabteilung eingereicht werden.
  4. Den Antrag bei der Personalabteilung des UKD bei Frau Erhahon (Buchstabenbereich A - Z) einreichen:

Im Wahlfach Allgemeinmedizin können HHU Studierende ein Stipendium bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein oder der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe beantragen. 

Der förderfähige Ausbildungsabschnitt im Praktischen Jahr muss in einer anerkannten Akademischen Lehrpraxis im Geltungsbereich der KV Nordrhein bzw. KV Westfalen-Lippe abgeleistet werden. Der Antrag auf Förderung des Stipendiums ist von den Studierenden mindestens 4 Wochen vor Tätigkeitsbeginn schriftlich bei der KV Nordrhein bzw. der KV Westfalen-Lippe unter Verwendung des hierfür zur Verfügung gestellten Antragsformulars auf der jeweiligen Homepage zu stellen (s. Weblinks unten). Eine rückwirkende Antragsstellung ist ausgeschlossen. 

Der Förderbetrag beträgt je vergebenem Stipendium 800 € monatlich. Bei Teilzeittätigkeit verringert sich die monatliche Fördersumme entsprechend des Tätigkeitsumfangs.

Eine Förderung ist nur auf Antrag möglich. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der festgelegten Kontingente sowie des begrenzten Finanzvolumens des Strukturfonds.

Link zu der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

Link zu der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Im Fach Psychiatrie müssen Sie die Aufwandsentschädigung beim LVR-Klinikum beantragen und die Essenpauschale davon getrennt bei der Personalabteilung des UKD (s. oben „PJ-Tertial am UKD“).

Im Fach Neurologie und Psychosomatik erfolgt die gesamte Zahlung über das UKD (Vorgehen wie PJ-Tertial am UKD). Bitte tragen Sie zusätzlich LVR zum entsprechenden Tertial auf den Antrag ein. WICHTIG: Eine zeitgleicher Arbeitsvertrag am UKD z.B. als SHK ist nicht möglich.

Beantragen Sie die die Auszahlung bei der Personalabteilung des jeweiligen Lehrkrankenhauses. Informieren Sie sich über den Ablauf bitte bei der PJ-Organisation / der Personalabteilung des entsprechenden Lehrkrankenhauses.

Unterschriftsberechtigt für die Tertiale am UKD/LVR-Klinikum sind die jeweiligen Klinik-/Institutsleitungen.