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Aufwandsentschädigung

Die Auszahlung von Aufwandsentschädigung und Essensgeld erfolgt über Personalabteilungen der jeweiligen Akademischen Lehrkrankenhäuser / Lehrpraxen. Sie müssen die Auszahlung beantragen, sie erfolgt nicht automatisch. Wir empfehlen Ihnen am 1. Tag des Tertials bei der jeweiligen Einführungsveranstaltung dem PJ-Verantwortlichen die entsprechenden Unterlagen/den entsprechenden Antrag zur Unterschrift vorzulegen.

Die Zahlung der Aufwandsentschädigung durch das UKD ist nicht neben einer Beschäftigung/einem Dienstverhältnis wie beispielsweise als SHK/WHK an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf/am Universitätsklinikum Düsseldorf möglich.

Max. Höhe Aufwandsentschädigung 373,- €
Max. Höhe Essensgeld 200,- €
= Max. Überweisungsbetrag 573,- €

Höhe und Ablauf der Auszahlung können sich bei den Lehrkrankenhäusern/Lehrpraxen unterscheiden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die für Sie zuständige Personalabteilung.

Vorgehen

  1.  Füllen Sie den Antrag auf Aufwandsentschädigung und Verpflichtungserklärung vollständig aus.
    • Splittingzeiten eintragen
    • Alle Tertiale eintragen
  2. Stempel und Unterschrift der Klinik-/Institutsdirektion für jedes Tertial einzeln einholen.
  3. Derzeit ist der Antrag auf Aufwandsentschädigung ohne eine Unterschrift/einen Stempel aus dem Studiendekanat gültig und kann in der Personalabteilung eingereicht werden.
  4. Den Antrag bei der Personalabteilung des UKD bei Frau Engemann (Buchstabenbereich A-K), Frau Boudnik und Frau Rombey (Buchstabenbereich L-Z) einreichen:

Vorgehen siehe „PJ-Tertial am UKD“.

Im Fach Psychiatrie müssen Sie die Aufwandsentschädigung beim LVR-Klinikum beantragen und die Essenpauschale davon getrennt bei der Personalabteilung des UKD (s. oben „PJ-Tertial am UKD“).

Im Fach Neurologie und Psychosomatik erfolgt die gesamte Zahlung über das UKD (Vorgehen wie PJ-Tertial am UKD). Bitte tragen Sie zusätzlich LVR zum entsprechenden Tertial auf den Antrag ein. WICHTIG: Eine zeitgleicher Arbeitsvertrag am UKD z.B. als SHK ist nicht möglich.

Beantragen Sie die die Auszahlung bei der Personalabteilung des jeweiligen Lehrkrankenhauses. Informieren Sie sich über den Ablauf bitte bei der PJ-Organisation / der Personalabteilung des entsprechenden Lehrkrankenhauses.

Unterschriftsberechtigt für die Tertiale am UKD/LVR-Klinikum sind die jeweiligen Klinik-/Institutsleitungen.

Verantwortlichkeit: