Zum Inhalt springenZur Suche springen

Besondere Lebenssituationen

Das PJ ist ein sehr zeitintensiver Studienabschnitt, der vorwiegend klinisch-praktisch absolviert wird und etwa 40 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Besondere und in vielen Fällen nicht planbare Umstände im privaten Bereich können die Zeit des PJ erschweren und Sie vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Nicht jede Situation lässt sich einfach lösen, wir  werden uns jedoch bemühen, den individuellen Anliegen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten gerecht zu werden. Insbesondere

  • Schwangere und Studierende mit Kind,
  • Studierende, die Angehörige pflegen,
  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und
  • Studierende mit schwerer akuter Erkrankung

können von den Angeboten der Medizinischen Fakultät zur Förderung der Vereinbarkeit von Studium und privater Situation Gebrauch machen. Weitere Informationen zu den dafür notwendigen Voraussetzungen und Nachweisen finden Sie hier.

Die Arbeit an der Dissertation, die Wohnortnähe zu einem Krankenhaus, der große Wunsch, später in einer bestimmten Fachrichtung tätig zu sein, oder ähnliche Argumente sind keine Gründe, die eine besondere Unterstützung rechtfertigen!Studentinnen, die schwanger sind oder während des PJ schwanger werden, beachten bitte die Informationen am Ende dieser Seite.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können grundsätzlich folgende Optionen in Anspruch genommen werden:

Bei der Vergabe der PJ-Plätze können Sie noch vor der allgemeinen Online-Belegung für Sie geeignete Krankenhäuser und Fächer aussuchen und für sich sichern. Dazu stellen Sie in Ihrem persönlichen Account des PJ-Portals eine Merkliste mit Ihren Wunschplätzen zusammen und beantragen dort gleichzeitig einen Härtefall. Dabei müssen Sie den Grund für Ihren Antrag aus einer vorgegebenen Liste auswählen und ihn durch geeignete Nachweise belegen (siehe Studieren in besonderen Lebenssituationen). Die Nachweise müssen fristgerecht im Bereich Studienorganisation (Q3 / M3) im Studiendekanat per Post oder E-Mail eingehen. Dabei reichen Kopien der erforderlichen Unterlagen aus. Der Zeitplan der Online-Belegung, einschließlich der jeweiligen Fristen, kann hier eingesehen werden. Wird die Frist versäumt, erfolgt keine bevorzugte Platzvergabe!
Sollten Sie ein Wahlfach am UKD belegen wollen, dass die PJ-Plätze über ein eigenes Bewerbungs- und Auswahlverfahren vergibt (Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, (Klinische) Pharmakologie, (Klinische) Rechtsmedizin), müssen Sie trotz Ihrer besonderen Lebenssituation daran teilnehmen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise.

In Absprache mit der Studienorganisation (Q3 / M3) und nach Genehmigung durch das LPA kann das PJ nach Abschluss eines Tertials für maximal zwei Jahre unterbrochen werden. Dazu melden Sie sich im Studiendekanat und reichen geeignete Nachweise über den Grund Ihrer Unterbrechung ein. Wir stellen in Ihrem Namen einen Antrag beim LPA, von dort erhalten Sie (und wir) eine Entscheidung. Bevor Sie Ihr PJ nach der Unterbrechung fortsetzen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf, so dass wir gemeinsam die letzten Monate Ihrer Ausbildung besprechen und organisieren können.Bitte beachten Sie, dass bei einer Unterbrechung, die länger als zwei Jahre dauert, bereits abgeleistete Tertiale nicht mehr berücksichtigt werden können. Das betroffene Tertial bzw. die betroffenen Tertiale müssen in diesem Fall mit einer der nächsten PJ-Kohorten erneut belegt werden. Auch Tertiale, die währenddessen abgebrochen wurden, können nicht anteilig anerkannt werden. Das betroffene Tertial muss unter diesen Umständen wiederholt werden.

Es steht allen Studierenden nach Maßgabe verfügbarer Plätze offen, das PJ in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit zu absolvieren. Dadurch verlängert sich die Gesamtdauer des PJ entsprechend. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte frühzeitig, spätestens jedoch bis zwei Wochen vor Beginn der Online-Belegung mit den Mitarbeiter:innen im Bereich Studienorganisation (Q3 / M3) in Verbindung. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir nicht garantieren, dass wir Ihren Wunsch umsetzen können. Andere Teilzeitformen als die oben genannten Modelle sind nicht möglich.

Entscheiden Sie sich dafür, Ihr PJ in Teilzeit mit 75 Prozent zu absolvieren, sinkt Ihre durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl von 40 auf 30 Stunden. Die Dauer des PJ verlängert sich dadurch von 48 Wochen auf  64 Wochen (21 Wochen je Pflichttertial, 22 Wochen für das Wahltertial).

Entscheiden Sie sich dafür, Ihr PJ in Teilzeit mit 50 Prozent zu absolvieren, sinkt Ihre durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl von 40 auf 20 Stunden. Die Dauer des PJ verlängert sich dadurch von 48 Wochen auf  96 Wochen (32 Wochen je Tertial).

In beiden Fällen wird die Teilzeitform auf den Bescheinigungen vermerkt, die Ihnen am Ende jeden Tertials vom entsprechenden Institut bzw. von der entsprechenden Klinik ausgestellt wird.

In besonderen Fällen kann geprüft werden, ob Sie nur ein oder zwei Tertiale Ihres PJ in Teilzeit absolvieren. Dies erfordert jedoch eine besondere Begründung.

Es kann vom Studiendekanat keine allgemeinverbindliche Aussage getroffen werden, wie sich die wöchentliche Arbeitszeit bei den beiden möglichen Teilzeitvarianten gestaltet. Dies hängt vom jeweiligen Krankenhaus bzw. Fach ab und muss mit diesem im Vorfeld geklärt werden. Die entsprechenden PJ-Koordinator:innen und Fachvertreter:innen entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Zeitmodelle in der jeweiligen Einrichtung sinnvoll sind.Bitte beachten Sie, dass sich die Anzahl der Fehlzeiten durch ein PJ in Teilzeit nicht verlängert. Es gelten die allgemeinen Fehlzeitenregelungen. Darüber hinaus kann es je nach Teilzeitmodell nach Abschluss des PJ zu Wartezeiten bis zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung kommen.

Das Mutterschutzgesetz wurde 2017 überarbeitet und ist in seiner novellierten Fassung am 01.01.2018 in Kraft getreten. Sollten Sie als Studentin schwanger sein oder es während des PJ werden, sind Sie demnach verplichtet, dies unverzüglich zu melden. Bitte wenden Sie sich dafür an das Studierenden Service Center (SSC) der HHU und informieren Sie zusätzlich die Mitarbeiter:innen im Bereich Studienorganisation (Q3 / M3). Im SSC werden Ihre gesetzlichen Schutzfristen (sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie acht bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) errechnet; zudem erfolgt von dort die Meldung über Ihre Schwangerschaft an die Bezirksregierung Düsseldorf.

In der Regel können Sie ohne größere Einschränkungen weiterhin an der PJ-Ausbildung teilnehmen. Die HHU ist jedoch verpflichtet, für jede schwangere Studentin eine individuelle Gefährdungs-beurteilung zu erstellen und Schutzmaßnahmen bei möglichen Gefährdungen zu ergreifen. Die Beurteilungen werden von den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten in den Instituten, Kliniken bzw. in den niedergelassenen Praxen erstellt, die Koordination dafür übernimmt das Studiendekanat. Trotz bzw. zusätzlich zu dieser Gefährdungsbeurteilung empfehlen wir Ihnen, sich an den Betriebsärztlichen Dienst des UKD zu wenden, sich dort beraten zu lassen und die Ärztinnen und Ärzte, mit denen Sie zusammenarbeiten, über Ihre Schwangerschaft zu informieren.

Verantwortlichkeit: