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FAQ zum Praktischen Jahr

Ihre Tertialsbescheinigungen reichen Sie bei der Anmeldung zum M3 beim Landesprüfungsamt ein.

Die PJ-Plätze werden über das bundesweite PJ-Portal vergeben. Um an der Vergabe teilnehmen zu können, müssen Sie sich ca. 6 Monate vor Beginn des Praktischen Jahres unter www.pj-portal.de registrieren.

Der MFT legt die PJ-Zeiten bundesweit fest. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen und künftigen PJ-Zeiten

Sie können bis 5 Wochen vor Beginn des 1. Tertials das PJ im PJ-Portal unter „Mein PJ“ zurückziehen. Anschließend können Sie sich erneut unter „Mein PJ“ für die nächst mögliche Kohorte anmelden ohne sich neu zu registrieren.

Nein. Sie müssen spätestens 5 Wochen vor Beginn des Praktischen Jahres das PJ im PJ-Portal unter „Mein PJ“ zurückziehen.

Für die Ausbildung im PJ ist das Logbuch der Heimatuniversität zu nutzen. Für jedes Fach gibt es ein separates Logbuch und kann auf der Homepage des Studiendekanats heruntergeladen werden.

Sollen Sie das PJ extern (andere Universität) absolvieren, dann werden Sie nach dem Logbuch der jeweiligen Universität ausgebildet. Sie sollten aber das Logbuch der Heimatuniversität als Ausbildungsplan nutzen, denn die in diesem Logbuch geforderten Fähigkeiten und Fertigkeiten werden von Ihnen bei der M3-Prüfung erwartet.

Beim Studiendekanat der HHU und beim LPA Düsseldorf müssen Sie das Logbuch nicht einreichen. Erkundigen Sie sich bitte bei der Klinik oder dem Institut direkt, ob das Logbuch ausgefüllt und dort abgegeben werden muss.

In der Regel benötigen Sie keine Bestätigung, da Sie aufgrund der PJ-Mobilität relativ frei über die Gestaltung Ihres Praktischen Jahres sind. Sollten einige Universitäten eine schriftliche Bestätigung anfordern, dann senden Sie bitte eine E-Mail an und geben Sie Ihre Matrikelnummer, den Zeitraum Ihres PJ Beginns und die Tertiale an, für die Sie ein Bestätigungsschreiben benötigen.

Wenn Sie das PJ am UKD oder am LVR Klinikum absolvieren, dann reichen Sie die Unterlagen vollständig bei der Personalabteilung des UKD ein. Wenn Sie das PJ an einem Akademischen Lehrkrankenhaus der HHU Düsseldorf absolvieren, dann wenden Sie sich an die entsprechende Personalabteilung oder erkundigen sich bei den PJ-Koordinatoren des Hauses. Die Kontaktdaten finden Sie im PJ-Portal unter dem Symbol (i) zum jeweiligen Haus.

Bis zu 373,-€ Aufwandsentschädigung und 200,- Essensgeld. Es werden 573,- € pro Monat überwiesen.

Ein Äquivalenzverfahren müssen Sie vorab durch die Einreichung der Äquivalenzbescheinigung beim LPA beantragen. Link

Das ist erforderlich wenn die Gleichwertigkeit der Ausbildung bisher noch nicht bestätigt wurde und das Haus nicht auf der PJ-Auslandsliste (Link zu Ilias) vermerkt wurde.

ACHTUNG! In der Regel gilt die Anerkennung nur für die Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie. Wahlfächer sind, wenn sie anerkannt wurden, separat in der Liste aufgeführt. Wenn Sie das Wahlfach zu dem Haus nicht finden, dann müssen Sie ein Äquivalenzverfahren beantragen.

Wenn Sie ein Tertial oder eine Tertialshälfte im Ausland absolvieren wollen, dann muss die Gleichwertigkeit der Ausbildung vom LPA anerkannt sein. Dies ist der Fall, wenn das Haus auf der PJ-Auslandliste (Link Ilias) aufgeführt ist. ACHTUNG! In der Regel gilt die Anerkennung nur für Innere Medizin und Chirurgie. Wahlfächer sind, wenn sie anerkannt wurden, separat aufgeführt.

Das Formular können Sie auf der Homepage des LPA herunterladen. Füllen Sie es mit Ihren persönlichen Angaben und den Angaben des ausländischen Krankenhauses aus. Anschließend senden Sie es zur Fachvertreterin/ zum Fachvertreter (Klinikleitung des entsprechenden Fachs am UKD). Anschließend leiten Sie das Dokument an das Studiendekanat (Studienorganisation Q3) weiter.

Als Fehltage werden alle Tage angerechnet, an denen Sie tatsächlich nicht am PJ teilnehmen (beispielsweise Urlaubs-, Krankheits- und Quarantäne-/Isolationstage). Wochenenden und gesetzliche Feiertage zählen nicht als Fehltage. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem 24.12. und 31.12. nicht um gesetzliche Feiertage handelt.

Sie können im gesamten Praktischen Jahr 30 Fehltage nutzen. Für ein Tertial dürfen Sie maximal 20 Fehltage haben. Bei einem gesplitteten Tertial dürfen Sie höchstens 10 Fehltage je gesplitteter Hälfte in Anspruch nehmen

Wenn Sie das PJ im Ausland absolvieren, dann beginnt die Ausbildung oft am ersten Montag des Monats. In dem Fall ist es erlaubt von den vorgegebenen PJ-Zeiten abzuweichen und das PJ früher zu beginnen.

Sie benötigen neben den Tertialsbescheinigungen die Einbeziehungserklärung A. Diese erhalten Sie auf Anfrage von der Studienorganisation Q3.

Wenn Sie für das geplante Splitting eine Einbeziehungserklärung erhalten haben, dann kann auf die Statusbescheinigung verzichtet werden.

Sie können bis 5 Wochen vor Beginn des jeweiligen Tertials Änderungen bei Buchungen/Rotationswünschen/Freitextfelder durchführen. Das jeweilige Datum wird im PJ-Portal unter „Home“ angegeben.

Grundsätzlich sind keine Änderungen nach Ablauf der Frist möglich. In begründeten Ausnahmefällen versuchen wir Ihnen entgegenzukommen und eine Lösung zu finden.

Die Eintragungen erfolgen erst nach Beendigung des Praktischen Jahres.

Informieren Sie die Studienorganisation Q3. Wir versuchen dann kurzfristig eine passende Lösung für Sie zu finden und Ihren in der Regel am UKD oder einem unserer Akademischen Lehrkrankenhäuser einen Platz zu ermöglichen.

Bei einem nicht umsetzbaren Splitting würden Sie nach Rücksprache das gesamte Tertial im inländischen Krankenhaus absolvieren.

Sie können das PJ unterbrechen, wenn ein wichtiger Grund (Schwangerschaft oder längere Krankheitsphase) vorliegt. Informieren Sie dazu die Studienorganisation Q3, denn es muss von der Heimatuniversität ein Antrag auf Unterbrechung des PJ an das LPA gesendet werden.

Nur vollständig abgeleistete Tertiale werden anerkannt, wenn die Unterbrechung zwei Jahre nicht überschreitet. Andernfalls ist eine Wiederholung bereits absolvierter Tertiale erforderlich.

Das Landesprüfungsamt gestattet eine Absolvierung des PJ in Teilzeit. Erlaubt sind nur zwei Formen: 75% und 50%. Das PJ verlängert sich entsprechend der gewählten Teilzeitform. Ob Sie das PJ in Teilzeit an ihrem Wunschkrankenhaus absolvieren können, müssen Sie vorab können mit der Klinik und der Studienorganisation Q3 abklären.

Ja. Sie müssen sich an die Fristen des Landesprüfungsamts (LPA) halten, sonst werden Sie nicht zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) zugelassen und es droht Ihnen eine Studienzeitverzögerung.

Wenn Sie das Examen im Mai/Juni ablegen wollen, dann müssen Sie sich bis zum 10. Januar angemeldet haben und die notwendigen Unterlagen einreichen. Planen Sie das M3 im November/Dezember zu absolvieren, dann müssen Sie sich bis zum 10. Juni beim LPA angemeldet haben.

An Ihren UKD-Mailaccount wird Ihnen eine E-Mail mit Ihrer Kennung für das Medico-System zugesandt. Dies wird in der Regel kurz vor Beginn des Tertials am UKD angelegt und versendet.

Jeder PJ-Studierende erhält Systemberechtigungen, die auf das entsprechende Tertial zugeschnitten sind. Dies wird händisch durch Mitarbeiter der UKD-IT angelegt. Die Rotationseinteilungen in der Inneren Medizin und der Chirurgie am UKD stehen in der Regel erst am ersten Tag des Tertials fest, daher kann es bis zu einer Woche dauern, bis Sie über Medico auf Ihre Station zugreifen können.

Wenden Sie sich bitte an die Hotline der IT-Abteilung ()

oder telefonisch aus dem UKD-Netz: 04000

Das Zutrittsmanagement (ehem. Schlüsselverwaltung) bittet darum, sämtliche Anfragen und Anforderungen bezüglich Karten, Freischaltungen und Schlüssel ausschließlich per Mail () zu senden.

Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Bei Erstellung der Karten ist die Personalnummer erforderlich.

Verantwortlichkeit: