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Zulassungsvoraussetzungen

Studierende der HHU müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erfolgreiche und fristgerechte Rückmeldung an der HHU zum nachfolgenden Semester
  • Erfolgreiche Teilnahme am Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Vergabe der PJ-Plätze (Online-Belegung)
  • Gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung
  • Teilnahme an den Unterweisungen für das PJ im Rahmen der Einführungsveranstaltung /Web-Unterweisungen

Studierende anderer deutscher Hochschulen müssen folgende Unterlagen beim Studiendekanat (Studienorganisation Q3) einreichen:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (in Kopie)
  • Zeugnis M2 (in Kopie)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung (Kopie)
  • Nachweis des Immunschutzes
  • Teilnahme an den Unterweisungen für das PJ im Rahmen der Einführungsveranstaltung /Web-Unterweisungen
  • Unterweisungserklärung (in Kopie)

Senden Sie die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format an die . Sollten Unterlagen bis zum jeweiligen Tertialsbeginn nicht vollständig vorliegen, kann mit der praktischen Ausbildung an der HHU nicht begonnen werden.

Studierende ausländischer Fakultäten können sich an die Mitarbeitenden aus dem Bereich Internationales und Alumni im Studiendekanat wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Hilfestellungen zu Ihrem Anliegen. Kontaktieren können Sie die Mitarbeiter unter .

Nach der Registrierung im PJ-Portal werden Sie zunächst unter Vorbehalt für das PJ zugelassen. Sollten Sie das M2 nicht antreten, dann müssen Sie das PJ im PJ-Portal fristgerecht (5 Wochen vor Beginn des PJ) zurückziehen. Erfolgt dies nicht, so werden Sie für die kommende Kohorte nachrangig validiert und erhalten dadurch eine spätere Startzeit.

Studierende, die den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben und alle anderen oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden vom Studiendekanat endgültig für das PJ zugelassen. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter unternehmen.

Verantwortlichkeit: