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Studiensemester im Ausland mit Erasmus+

Sie studieren Medizin an der Heinrich-Heine-Universität und möchten einen Abschnitt Ihres Studiums im Ausland absolvieren?

Unser Programm „Erasmus+ Studium“ ermöglicht Ihnen einen einsemestrigen Studienaufenthalt an einer unserer europäischen Partneruniversitäten. Eine tolle Gelegenheit, ein anderes Studien- und Gesundheitssystem kennenzulernen, Fremdsprachkenntnisse zu verbessern und eine andere Kultur zu entdecken!

Voraussetzungen 

  • zwei abgeschlossene Studienjahre zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Nachweis über Sprachkenntnisse in der Landes- bzw. Unterrichtssprache aller von Ihnen angegebenen Partneruniversitäten
  • Offenheit für neue Erfahrungen und ein anderes Studiensystem und Bereitschaft, ggf. ein Semester länger zu studieren 

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsphase für einen einsemestrigen Aufenthalt im Wintersemester 2026/27 ODER im Sommersemester 2027 ist vom 01.12.2025 bis zum 25.01.2026.

Bewerbungsverfahren im Detail

Ein Aufenthalt mit Erasmus+ Studium ist erst ab dem 4. Studienjahr möglich. Sie können sich deshalb erst nach Abschluss der ersten beiden Studienjahre für Erasmus+ bewerben und sollten vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes die Ärztliche Zwischenprüfung bereits bestanden und somit das 3. Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben.

Ein Auslandsaufenthalt ist sowohl im 4., 5. Studienjahr (bitte untenstehende Hinweise beachten) als auch direkt nach dem 5. Studienjahr möglich.

Zeiträume, die NICHT möglich sind:

  • 1. Hälfte des 4. Studienjahres

Empfehlenswerte Zeiträume sind:

  • 2. Hälfte des 4. Studienjahres
  • zwischen dem 4. und 5. Studienjahr (= nach Abschluss des 4. Studienjahres, VOR Beginn des 5. Studienjahres)
  • nach einem Freisemester

Zeiträume, die eingeschränkt möglich sind:

  • 2. Hälfte des 5. Studienjahres
  • Nach Abschluss des 5. Studienjahres VOR der M2-Prüfung
  • Nach der M2-Prüfung VOR dem PJ 


Jahrgangsspezifische Infos erhalten Sie hier:

In welchem Semester befinden Sie sich aktuell, d.h. im Wintersemester 2025-26? Klicken Sie auf die jeweilige Erasmus-Info!

Aktuell besuche ich…
…den 1. Teil des 3. Studienjahres - Erasmus-Info
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…den 2. Teil des 5. Studienjahres - Erasmus-Info

Erasmus nach einem Freisemester - Info

Damit Sie Ihren weiteren Studienverlauf und die Konsequenzen bei einem Erasmus-Semester im Wintersemester oder Sommersemester gut durchdenken, bitten wir Sie, das Dokument Studienplan auszufüllen und im Rahmen der Bewerbung hochzuladen (siehe Abschnitt "Bewerbung").

 Eine Übersicht über die Startdaten der Semester an den Partneruniversitäten erhalten Sie erhalten Sie in ILIAS.

  • Die Mindestdauer eines Erasmus+-Aufenthaltes beträgt 2 Monate.
  • Generell können Sie einen Aufenthalt im Winter- oder Sommersemester realisieren (Ausnahme: Valenica nur im Wintersemester).
  • Das Programm Erasmus+ Studium fördert ins Ausland gehende Studierende mit einem sogenannten Mobilitätszuschuss, der die Mehrkosten abdecken soll. Für das Erasmus+-Stipendium müssen Sie sich nicht separat bewerben. Sollten Sie einen Erasmus+-Platz von uns bekommen, werden Sie automatisch von uns für das Erasmus+-Stipendium beim International Office der HHU nominiert. Außerdem werden Erasmus+-Studierenden die Studiengebühren an der Gastuniversität erlassen. Je nach Ländergruppen gelten unterschiedliche Förderraten. Ausführliche Informationen rund um die finanzielle Förderung über Erasmus+ erhalten Sie beim International Office der HHU.
  • Aktuell werden 3,5 Monate vom International Office der HHU finanziell gefördert.
  • Der Medizinischen Fakultät stehen laut aktuellem Stand für das Akademische Jahr 2026-27 für das Fach Medizin voraussichtlich 46 Stipendien à 3,5 Monate zur Verfügung.

Die Vertragsplätze an den Partneruniversitäten sind begrenzt und an manchen Universitäten gibt es traditionell mehr Bewerbungen als Plätze.
Der Medizinischen Fakultät steht für das Akademische Jahr 2026-27 des Weiteren eine begrenzte Anzahl an Erasmus+-Stipendien zur Verfügung (voraussichtlich 46 Stipendien à 3,5 Monate für das Fach Medizin). 

Für einen gelungenen Erasmus+-Aufenthalt sind Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache unverzichtbar, deshalb spielen sie auch im Erasmus+-Bewerbungsverfahren eine wichtige Rolle.

Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung 
Damit Ihre Bewerbung überhaupt von uns berücksichtigt werden kann, müssen Sie auf jeden Fall für Ihren Erstwunsch den entsprechenden Sprachnachweis gemäß der Liste "Geforderte Sprachniveaus bis 25.01.2026" (siehe unten) im Erasmus+-Bewerbungs-Portal hochladen.
Für den Fall, dass wir Ihnen Ihren Erstwunsch nicht ermöglichen können, ist es wichtig, dass Sie auch die geforderten Sprachkenntnisse für Ihre weiteren Wunschuniversitäten (Wunsch 2 bis max. 5) hochladen. Wir empfehlen also Ihnen dringend, für JEDE der von Ihnen genannten Partneruniversitäten die geforderten Sprachnachweise hochzuladen (siehe auch "Kriterien und Auswahlverfahren").

In der Liste "Geforderte Sprachniveaus bis 25.01.2026" (siehe unten) haben wir aufgeführt, welches Sprachniveau pro Partneruniversität zum Zeitpunkt der Bewerbung (also bis 16.02.2025) obligatorisch nachgewiesen werden muss. Das von den Partneruniversitäten final geforderte Sprachniveau spielt hierbei noch keine Rolle - bitte orientieren Sie sich für Ihre Bewerbung ausschließlich an unserer Liste.  

Liste "Geforderte Sprachniveaus bis 25.01.2026"

WICHTIG:

  • Wenn Sie das Sprachniveau Ihres Erstwunsches nicht nachweisen können, kann Ihre Bewerbung NICHT berücksichtigt werden.
  • Erfüllen Sie die geforderten Sprachkenntnisse Ihres Erstwunsches, nicht aber die Sprachkenntnisse einer oder mehrerer der weiteren angegebenen Universitäten (Zweit- bis Fünftwunsch), kommen die entsprechenden Partneruniversitäten im Bewerbungsverfahren nicht mehr für Sie in Betracht.

Sie sollten also bei der Wahl Ihrer Wunschuniversitäten unbedingt darauf achten, dass Sie die sprachlichen Voraussetzungen jeweils erfüllen und nachweisen können.

Akzeptierte Sprachnachweise

  • DAAD-Zeugnis des HHU-Sprachenzentrums
  • weitere anerkannte Sprachzeugnisse (IELTS, TOEFL, Cambrige, DELE, DELF etc.)
  • Abiturzeugnis (wenn keine weiteren Angaben, so werten wir LK= Niveau C1, GK in Qualifikationsphase = Niveau B2)
  • Schulzeugnisse, die Sprachunterricht von der 7.-9. Klasse bescheinigen (= Niveau B1)
  • Kursteilnahme (auch wenn die Niveaustufe noch nicht ganz erreicht wurde, z.B. B1.1 = B1 ; B1/B2 = B2)
  • Pass bzw. Personalausweis (bei Muttersprachler*in)

Bei teilweise erreichten Niveaustufen wird das Niveau als abgeschlossen bewertet (z.B. B1.1 --> B1).
Stehen Sie laut Nachweis zwischen zwei Niveaustufen, wird das jeweils höhere Niveau angenommen (B1/B2 --> B2).

Bei einigen Partneruniversitäten reicht zum Zeitpunkt der Bewerbung A2 aus, aber bis zum Aufenthalt sollten Sie B1 erreichen. Bitte reichen Sie in diesem Falle noch einen Lernplan (kurze formlose Übersicht, wie Sie das Niveau B1 bis zum Erasmus-Aufenthalt erreichen wollen) ein.

Noch kein Sprachnachweis vorhanden?
Besitzen Sie ausreichend Kenntnisse, können diese aber nicht nachweisen? Dann haben Sie die Möglichkeit, beim Sprachenzentrum der HHU einen Termin für eine Sprachprüfung zu vereinbaren.

Sie erhalten das Zertifikat oder Ihre Teilnahmebescheinigung erst nach der Bewerbungsfrist (25.01.2026)?
Laden Sie stattdessen bis 25.01.2026 ein kurzes Schreiben, dass Sie den Sprachnachweis nachreichen, hoch.
Nachfrist Sprachnachweis: 15.02.2026 (23:59 Uhr). Senden Sie diesen dann per E-Mail (siehe Abschnitt “Bewerbung”). 

Spätere Sprachnachweise für die Partneruniversität
Häufig fordern Gastuniversitäten bis zu einer Frist einen bestimmten Sprachnachweis für die Unterrichtssprache und/oder Landessprache. In unserer Übersicht der Partneruniversitäten sowie auf den hier verlinkten Webseiten der jeweiligen Partneruniversitäten findet man Informationen zu den akzeptierten Sprachniveaus und ggf. zu notwendigen Zertifikaten.
Achtung: Die Sprachanforderungen können von unserer Liste "Geforderte Sprachniveaus bis 25.01.2026" (s.o.) abweichen, d.h. höher sein.

In der Regel wird das DAAD-Sprachzertifikat von den Gastuniversitäten anerkannt und akzeptiert. Die Sprachprüfungen können Sie in verschiedenen Sprachen beim Sprachenzentrum der HHU ablegen. Für bestimmte Gastuniverstäten reichen als Sprachnachweis auch das Abiturzeugnis sowie Zeugnisse der semesterbegleitenden Sprachkurse des Sprachenzentrums der HHU aus.

Zur sprachlichen Vorbereitung empfiehlt es sich, vor dem Auslandsaufenthalt ein bis zwei Semester an den semesterbegleitenden Kursen entsprechender Sprache am Sprachenzentrum der HHU teilzunehmen. Die angebotenen Sprachen finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums.

Bevor Sie sich bewerben, werfen Sie bitte einen Blick auf die Übersicht unserer Partneruniversitäten. Die meisten Homepages der Partneruniversitäten stellen Informationen zu Kursangebot, zu den Sprachvoraussetzungen sowie Wissenswertes für interessierte Studierende aus dem Ausland zur Verfügung.

Übersicht der Partneruniversitäten

Lesen Sie die Erfahrungsberichte in ILIAS und schauen Sie, wie Ihre Kommiliton:innen ihr Auslandssemester fanden und welche Kurse sie im Ausland absolvieren konnten. Den Zugang zu den Erfahrungsberichten in ILIAS finden Sie in der rechten Spalte dieser Webseite. Sollten Sie Fragen haben, können wir diese gerne in einer individuellen Beratung klären. Außerdem werden wir Ihnen ausführliche Informationen zu Kurswahl und Anerkennung zu gegebenem Zeitpunkt zukommen lassen, sollten Sie eine Zusage von uns erhalten – also kein Grund zur Sorge!
Wichtig: Aufgrund der von unserem Modellstudiengang abweichenden Curricula und Kursangebote an unseren Partneruniversitäten kommt es bei einem Auslandsstudium in fast allen Fällen zu einer Studienzeitverlängerung – in der Regel um ein Semester. Es lohnt sich jedoch in allen Fällen, denn ein längerer Auslandsaufenthalt lässt sich nie wieder so einfach organisieren wie im Studium!

Sie haben sich bereits ausreichend informiert, Ihre Wunschuniversität(en) gefunden und sind bereit für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+? Wenn Sie mindestens die ersten beiden Studienjahre abgeschlossen haben und die von uns geforderten Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache Ihrer gewünschten Gastuniversitäten besitzen, steht Ihrer Bewerbung nichts mehr im Wege!

Die Bewerbungsfrist ist der 25.01.2026 (23:59 Uhr):

Schritt 1: Studienplanung
Füllen Sie das Dokument Studienplan in Excel aus, nachdem Sie sich intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt haben (siehe “Der geeignete Zeitpunkt”)

Schritt 2: Online-Bewerbungsformular des International Office der HHU
Füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular des International Office der HHU aus.
Online-Bewerbungsformular des International Office der HHU

Sie können hier bis zu 5 Universitäten angeben - bitte priorisieren Sie diese (1 = höchste Priorität) Bitte geben Sie im Formular „Undergraduate“ an, solange Sie vor der Ärztlichen Zwischenprüfung (ÄZP) stehen und nach Bestehen der ÄZP „Postgraduate“.
Nach Abschicken der Online-Bewerbung wird eine PDF-Datei generiert. Bitte speichern Sie diese ab. Sie laden diese dann später im Erasmus+-Bewerbungs-Portal der Medizinischen Fakultät hoch (siehe Schritt 4).
Bitte beachten Sie: Die Online-Bewerbung wurde für Microsoft Internet Explorer Version 8 oder höher und Firefox 5 oder höher optimiert. Wir können nicht garantieren, dass die Anmeldung mit anderen Browsern ordnungsgemäß funktioniert.

Schritt 3: Motivationsschreiben
Bitte füllen Sie das Formular Motivationsschreiben aus. Das Motivationsschreiben müssen Sie nur für Ihren Erstwunsch anfertigen.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit einer Pdf-Version Ihres Motivationsschreibens. Sie laden diese dann später im Erasmus+-Bewerbungs-Portal der Medizinischen Fakultät hoch (siehe Schritt 4).

Schritt 4: Bewerbungsunterlagen im Erasmus+-Bewerbungsportal der Medizinischen Fakultät hochladen bis zum 25.01.2026 (23:59 Uhr):
Bitte füllen Sie die Daten im Erasmus+-Bewerbungs-Portal der Medizinischen Fakultät aus und laden Sie die nötigen Dokumente hoch:

  • Erforderliche Sprachnachweise für JEDE der von Ihnen angegebenen Partneruniversitäten gemäß der Liste Geforderte Sprachniveaus bis 25.01.2026.
    - Sie können maximal 5 Wunschuniversitäten angeben.
    - Wir empfehlen Ihnen, tatsächlich 5 Universitäten anzugeben (siehe "Kriterien und Auswahlverfahren")!
    - !!!WICHTIG: Erfüllen Sie das geforderte Sprachniveau für Ihren Erstwunsch nicht, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden!!!  Weitere Hinweise zu den Sprachnachweisen können Sie im Abschnitt "Sprachnachweise" (s.u.) nachlesen.
    Sie erhalten das Zertifikat oder Ihre Teilnahmebescheinigung erst nach der Bewerbungsfrist (25.01.2026)?
    Laden Sie stattdessen  bis 25.01.2026 ein kurzes Schreiben hoch, dass Sie den Sprachnachweis nachreichen.
    Nachfrist Sprachnachweis: 15.02.2026 (23:59 Uhr). Senden Sie diesen dann per E-Mail.
  • Online-Bewerbungsformular des International Office der HHU (PDF-Datei, siehe Schritt 1)
  • tabellarischer Lebenslauf (inkl. bereits absolvierten Famulaturen) auf Deutsch mit Foto
  • Dokument Studienplanung (xlsx-Datei)
  • Motivationsschreiben (PDF-Datei siehe Formular bei Schritt 2 - bitte keine formlosen Texte!!)

Bitte beachten Sie: Nur vollständige Bewerbungen, die fristgerecht eingereicht wurden, können berücksichtigt werden (siehe "Kriterien und Auswahlverfahren").

Die Vertragsplätze an den Partneruniversitäten sind begrenzt und an manchen Universitäten gibt es traditionell mehr Bewerbungen als Plätze.
Der Medizinischen Fakultät steht für das Akademische Jahr 2026-27 des Weiteren eine begrenzte Anzahl an Erasmus+-Stipendien zur Verfügung (voraussichtlich 46 Stipendien à 3,5 Monate für das Fach Medizin).

Eine Übersicht von Angebot und Nachfrage der letzten Bewerbungsrunde erhalten Sie in ILIAS.

1. Damit Ihre Bewerbung überhaupt von uns berücksichtigt werden kann, müssen zunächst folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Vollständige Bewerbung
    Sie haben Ihre Bewerbung vollständig und fristgerecht über das Erasmus+-Bewerbungs-Portal der Medizinischen Fakultät hochgeladen (bitte keine Bewerbung per E-Mail).
  • Erforderliche Sprachnachweise
    Sie haben die erforderlichen Sprachnachweise gemäß der Liste Geforderte Sprachniveaus bis 25.01.2026für JEDE der von Ihnen angegebenen Partneruniversitäten hochgeladen. WICHTIG: Erfüllen Sie für Ihren Erstwunsch das erforderliche Sprachniveau nicht, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
    Sie erhalten das Zertifikat oder Ihre Teilnahmebescheinigung erst nach der Bewerbungsfrist (25.01.2026)?
    Laden Sie stattdessen  bis 25.01.2026 ein kurzes Schreiben und einen Screenshot der Belegung hoch, dass Sie den Sprachnachweis nachreichen.
    Nachfrist Sprachnachweis: 15.02.2026 (23:59 Uhr). Senden Sie diesen dann per E-Mail (siehe Abschnitt “Bewerbung”). 

2. Wenn die obengenannten Punkte erfüllt sind, sichten wir Ihre Bewerbung gründlich. Im Falle von mehr Bewerbungen als Stipendien / Plätze an den Partneruniversitäten vergleichen wir Ihre Bewerbung unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Noten im Studienabschnitt Q1
    auf Basis Ihrer Leistungen (wir entnehmen diese dem Studienportal)
  • Motivationsschreiben
    nur auf Ihren Erstwunsch ausgerichtet (Formular, siehe “Bewerbung”)

Wir werden Sie bis Anfang April 2026 darüber informieren, ob wir Ihnen a) einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten anbieten können, b) Sie ein Erasmus+-Stipendium erhalten können und c) was die weiteren Schritte sind.

WICHTIG:
Wenn Sie weniger als 5 Wunschuniversitäten angeben und wir Ihnen keine der Optionen ermöglichen können, können Sie für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie 5 Wunschuniversitäten angegeben haben und wir Ihnen keine der Optionen ermöglichen können, senden wir Ihnen eine Restplatzliste zu, um Ihnen ggf. einen Platz an einer noch freien Partneruniversität zu ermöglichen. Es steht Ihnen dann frei, eine Alternative auszuwählen oder von der Erasmus-Bewerbung zurückzutreten.

Kein Stipendium?
Erhalten Sie einen Platz an einer Wunschuniversität, aber kein Stipendium, sollten Sie noch nicht aufgeben! Sie kommen auf eine Nachrückerliste und werden im Falle frei gewordener Stipendien informiert. Können Sie final keine Erasmus+-Förderung erhalten, können Sie als Zero-Grant-Studierende:r an der Partneruniversität studieren - auf eigene Kosten, aber mit den Vorzügen des Erasmus+-Status. Sie können natürlich auch von Ihrer Bewerbung zurücktreten.

Wir werden Sie bis Anfang April 2026 darüber informieren, ob wir Ihnen a) einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten anbieten können, b) Sie ein Erasmus+-​Stipendium erhalten können und c) welche die weiteren Schritte sind.

Kein Stipendium?
Erhalten Sie einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten, aber kein Stipendium, sollten Sie noch nicht aufgeben! Sie kommen auf eine Nachrückerliste und werden im Falle frei werdender Stipendien informiert. Können Sie final keine Erasmus+-Förderung erhalten, können Sie als Zero-Grant-Studierende:r an der Partneruniversität studieren - auf eigene Kosten, aber mit den sonstigen Vorzügen des Erasmus+-Status. Sie können natürlich auch von Ihrer Bewerbung zurücktreten.

Ob mit Erasmus+-Stipendium oder Zero-Grant-Status: Wir nominieren Sie nach der Platzzusage beim International Office der HHU und zu gegebener Zeit bei der Partneruniversität. Sie sind jetzt "Erasmus+-Outgoing" und werden im weiteren Verlauf mit 3 verschiedenen Stellen in Kontakt sein:

  • mit dem Erasmus+-Büro Medizin ("Internationales und Alumni" im Studiendekanat Medizin)
    Als Erasmus+-Büro Medizin unterstützen wir Sie beim Erstellen des Learning Agreements und beraten Sie zur Anrechenbarkeit von Kursen. Wir sind auch für die spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen zuständig. Außerdem stehen wir in Kontakt zu den Partneruniversitäten.
    Auf ILIAS stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung. Gerne vermitteln wir Ihnen auch Kontakt zu ehemaligen Erasmus+-Outgoings.
  • mit dem International Office der HHU (IO):
    Das IO wird sich bzgl. allgemeiner Erasmus+-Formalitäten und ggf. der finanziellen Förderung (Grant Agreement) bei Ihnen melden.
  • mit der Erasmus+-Koordination der Partneruniversität
    Dies ist Ihre Anlaufstelle für alles Organisatorische "vor Ort", z.B. Kurswahl, Wohnheim und Einschreibung. Meist müssen bis zu einer bestimmten Frist weitere Dokumente (Application Form, bestimmtes Sprachzertifikat, Impfnachweise etc.) bei den Partneruniversitäten eingereicht werden. Oft kann man das Procedere auf den Webseiten der jeweiligen Partneruniversität nachlesen.
    Sie können sich nach erfolgreicher Nominierung auch an die Ihnen zugewiesene Erasmus+-Koordination im Gastland wenden.

 

 

Nach dem Erasmus+-Aufenthalt können Sie sich Ihre Leistungen - wenn zuvor im Learning Agreement vereinbart - anrechnen lassen. Hierzu müssen Sie eine Reihe von Nachweisen und ausgefüllten Dokumenten beim Erasmus+-Büro Medizin, beim International Office der HHU und ggf. weiteren Stellen einreichen. Wir informieren Sie vor der Abreise über die anstehenden Schritte. Auch in ILIAS  stehen Informationen zur Anrechenbarkeit von Leistungen sowie zur späteren Anerkennung zur Verfügung.