Zum Inhalt springenZur Suche springen

Studiensemester im Ausland

!!!Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen und Bewerbungskriterien für einen Erasmus-Aufenthalt im Akademischen Jahr 2024-25 im Vergleich zum Jahr 2023-24 geändert haben (vollständig überarbeitet am 12. Dezember 2023, letzte Aktualisierung am 09.01.2024)!!!

Sie studieren Medizin an der Heinrich-Heine-Universität und möchten einen Abschnitt Ihres Studiums im Ausland absolvieren?

Unser Programm „Erasmus+ Studium“ ermöglicht Ihnen einen einsemestrigen Studienaufenthalt an einer unserer europäischen Partneruniversitäten. Eine tolle Gelegenheit, ein anderes Studien- und Gesundheitssystem kennenzulernen, Fremdsprachkenntnisse zu verbessern und eine andere Kultur zu entdecken!

Voraussetzungen 

  • zwei abgeschlossene Studienjahre zum Zeitpunkt der Bewerbung 
  • Nachweis über Sprachkenntnisse in der Landes- bzw. Unterrichtssprache aller von Ihnen angegebenen Partneruniversitäten
  • Offenheit für neue Erfahrungen und ein anderes Studiensystem und Bereitschaft, ggf. ein Semester länger zu studieren 

Bewerbungsfristen

Aktuell können Sie sich für einen Erasmus+-Aufenthalt im Akademischen Jahr 2024-25 bewerben. 

Die Bewerbungsphase ist der 15.12.2023 - 15.02.2024  für einen einsemestrigen Aufenthalt im Wintersemester 2024/25 ODER im Sommersemester 2025. Eine Restplatzbewerbungphase wird es voraussichtlich nicht geben.

Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie sich im Vorfeld gründlich informieren. Die folgenden Punkte sollen Ihnen zur Orientierung dienen.

Christina Lange
Internationales +49 211 81-06410

Gebäude: 17.11
Etage/Raum: 00.13

Prof. Dr. James Adjaye
Auslands- und Erasmusbeauftragter

Ein Aufenthalt mit Erasmus+ Studium ist erst ab dem 4. Studienjahr möglich. Sie können sich deshalb erst nach Abschluss der ersten beiden Studienjahre für Erasmus+ bewerben und sollten vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes die Ärztliche Zwischenprüfung bereits bestanden und somit das 3. Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben.

Ein Auslandsaufenthalt ist sowohl im 4. und 5. Studienjahr als auch direkt nach dem 5. Studienjahr (scheinfrei, aber vor M2) möglich. Beachten Sie jedoch: Da die Semester an den meisten Gastuniversitäten früher beginnen als an der HHU (das Wintersemester startet z.B. bereits im September und das Sommersemester bereits im Januar - März) und bis dahin die Ergebnisse Ihrer Ärztlichen Zwischenprüfung allerdings noch nicht vorliegen, können Sie frühestens im 2. Teil des 4. Studienjahres ins Ausland gehen.

Beispiele:

  • Ärztliche Zwischenprüfung im März 2024 (oder zuvor): Bewerbung für Wintersemester 2024-25 oder Sommersemester 2025 möglich
  • Ärztliche Zwischenprüfung im September 2024: Bewerbung nur für Sommersemester 2025 möglich
  • Die Mindestdauer eines Erasmus+-Aufenthaltes beträgt 2 Monate.
  • Generell können Sie einen Aufenthalt im Winter- oder Sommersemester realisieren (Ausnahme: Valenica nur im Wintersemester).
  • Das Programm Erasmus+ Studium fördert ins Ausland gehende Studierende mit einem sogenannten Mobilitätszuschuss, der die Mehrkosten abdecken soll. Für das Erasmus+-Stipendium müssen Sie sich nicht separat bewerben. Sollten Sie einen Erasmus+-Platz von uns bekommen, werden Sie automatisch von uns für das Erasmus+-Stipendium beim International Office der HHU nominiert. Außerdem werden Erasmus+-Studierenden die Studiengebühren an der Gastuniversität erlassen. Je nach Ländergruppen gelten unterschiedliche Förderraten. Ausführliche Informationen rund um die finanzielle Förderung über Erasmus+ erhalten Sie beim International Office der HHU.
  • Aktuell werden maximal vier Monate vom International Office der HHU finanziell gefördert.
  • Der Medizinischen Fakultät stehen für das Akademische Jahr 2024-25 für das Fach Medizin 44 Stipendien à 4 Monate zur Verfügung.

Bevor Sie sich bewerben, werfen Sie bitte einen Blick auf die Übersicht unserer Partneruniversitäten. Die meisten Homepages der Partneruniversitäten stellen Informationen zu Kursangebot, zu den Sprachvoraussetzungen sowie Wissenswertes für interessierte Studierende aus dem Ausland zur Verfügung.

Übersicht der Partneruniversitäten

Lesen Sie die Erfahrungsberichte in ILIAS und schauen Sie, wie Ihre Kommiliton:innen ihr Auslandssemester fanden und welche Kurse sie im Ausland absolvieren konnten. Den Zugang zu den Erfahrungsberichten in ILIAS finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite. Sollten Sie Fragen haben, können wir diese gerne in einer individuellen Beratung klären. Außerdem werden wir Ihnen ausführliche Informationen zu Kurswahl und Anerkennung zu gegebenem Zeitpunkt zukommen lassen, sollten Sie eine Zusage von uns erhalten – also keinen Grund zur Sorge! Wichtig: Aufgrund der international unterschiedlichen Curricula, Kursangebote und unseres Modellstudiengangs kommt es bei einem Auslandsstudium in den meisten Fällen zu einer Studienzeitverlängerung – in der Regel um ein Semester. Es lohnt sich jedoch in allen Fällen, denn ein längerer Auslandsaufenthalt lässt sich nie wieder so einfach organisieren wie im Studium!

Aktualisiert am 18. Dezember 2023

Sie haben sich bereits ausreichend informiert, Ihre Wunschuniversität(en) gefunden und sind bereit für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+? Wenn Sie mindestens die ersten beiden Studienjahre abgeschlossen haben und die von uns geforderten Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache Ihrer gewünschten Gastuniversitäten besitzen, steht Ihrer Bewerbung nichts mehr im Wege!

Bitte laden Sie die folgenden Bewerbungsunterlagen bis zum 15.02.2024 (23:59 Uhr) über das Erasmus+-Bewerbungs-Portal der Medizinischen Fakultät hoch:

  • Online-Bewerbungsformular des International Office der HHU
    Füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular des International Office der HHU aus. Sie können hier bis zu 5 Universitäten angeben - bitte priorisieren Sie diese (1 = höchste Priorität).  Bitte geben Sie im Formular „Undergraduate“ an, solange Sie vor der Ärztlichen Zwischenprüfung (ÄZP) stehen und nach Bestehen der ÄZP „Postgraduate“. Nach Abschicken der Online-Bewerbung wird eine PDF-Datei generiert. Bitte laden Sie diese im Erasmus+-Bewerbungs-Portal der Medizinischen Fakultät hoch.  Bitte beachten Sie: Die Online-Bewerbung wurde für Microsoft Internet Explorer Version 8 oder höher und Firefox 5 oder höher optimiert. Wir können nicht garantieren, dass die Anmeldung mit anderen Browsern ordnungsgemäß funktioniert.
  • NEU: Erforderliche Sprachnachweise für JEDE der von Ihnen angegebenen Partneruniversitäten gemäß der Liste "Geforderte Sprachniveaus bis 15.02.2024" (aktualisiert am 18.12.2023) .
    Sie können maximal 5 Wunschuniversitäten angeben.
    !!!WICHTIG: Erfüllen Sie das geforderte Sprachniveau für Ihren Erstwunsch nicht, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden!!!  Weitere Hinweise zu den Sprachnachweisen können Sie im Abschnitt "Sprachnachweise" (s.u.) nachlesen.
  • Notenübersicht (Transcript of Records) auf Englisch
    Dieses erhalten Sie bei Frau Wacker von der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der HHU.
  • tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch 
  • Motivationsschreiben auf Deutsch mit Bezug auf Ihren Erstwunsch (max. 1 Seite)
    Beschreiben Sie darin u.a. kurz, was Sie sich von Ihrem Auslandsaufenthalt für Ihr Medizinstudium / Ihre berufliche Laufbahn / persönlich erhoffen und warum Sie die entsprechende Partneruniversität als Erstwunsch ausgewählt haben. 
  • falls vorhanden: Zeugnis über die Ärztliche Zwischenprüfung (Kopie) 

Bitte beachten Sie: Nur vollständige Bewerbungen, die fristgerecht eingereicht wurden, können berücksichtigt werden (siehe "Kriterien und Auswahlverfahen").

Aktualisiert am 18.12.2023
Die Vertragsplätze an den Partneruniversitäten begrenzt und an manchen Universitäten gibt es traditionell mehr Bewerbungen als Plätze.
Der Medizinischen Fakultät steht für das Akademische Jahr 2024-25 des Weiteren erstmals eine begrenzte Anzahl an Erasmus+-Stipendien zur Verfügung (44 Stipendien à 4 Monate für das Fach Medizin). Da uns diese Information erst im November 2023 vorlag, musste das Bewerbungsverfahren (--> Sprachanforderungen zum Zeitpunkt der Bewerbung) kurzfristig angepasst werden. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!
Um Ihnen entgegenzukommen, haben wir die Bewerbungsfrist vom 31.01.2024 auf den 15.02.2024 verschoben und bei den nur selten in der Schule angebotenen Sprachen Italienisch und Portugiesisch die Sprachvoraussetzungen noch einmal nachjustiert (Stand 18.12.2023). Es werden hier auch andere romanische Sprachen + Sprachlernplan der Zielsprache als Sprachnachweis akzeptiert (siehe Liste Geforderte Sprachniveaus bis 15.02.2024 - aktualisiert am 18.12.2023). 


Eine Übersicht von Angebot und Nachfrage der letzten Bewerbungsrunde erhalten Sie in ILIAS.

1. Damit Ihre Bewerbung überhaupt von uns berücksichtigt werden kann, müssen zunächst folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Vollständige Bewerbung
    Sie haben Ihre Bewerbung vollständig und fristgerecht über das Erasmus+-Bewerbungs-Portal der Medizinischen Fakultät hochgeladen (bitte keine Bewerbung per E-Mail).
  • Erforderliche Sprachnachweise
    Sie haben die erforderlichen Sprachnachweise  gemäß der Liste "Geforderte Sprachniveaus bis 15.02.2024für JEDE der von Ihnen angegebenen Partneruniversitäten hochgeladen. WICHTIG: Erfüllen Sie für Ihren Erstwunsch das erforderliche Sprachniveau nicht, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.

2. Wenn die obengenannten Punkte erfüllt sind, sichten wir Ihre Bewerbung gründlich. Im Falle von mehr Bewerbungen als Stipendien / Plätze an den Partneruniversitäten vergleichen wir Ihre Bewerbung unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Noten im Studienabschnitt Q1
    auf Basis Ihrer Leistungsübersicht  (Transcript of Records)
  • Motivationsschreiben
    nur auf Ihren Erstwunsch ausgerichtet, maximal 1 Seite

Wir werden Sie im Laufe der Monate Februar und März 2024 darüber informieren, ob wir Ihnen a) einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten anbieten können, b) Sie ein Erasmus+-Stipendium erhalten können und c) welche die weiteren Schritte sind.

Kein Stipendium?
Erhalten Sie einen Platz an einer Wunschuniversität, aber kein Stipendium, sollten Sie noch nicht aufgeben! Sie kommen auf eine Nachrückerliste und werden im Falle frei gewordener Stipendien informiert. Können Sie final keine Erasmus+-Förderung erhalten, können Sie als Zero-Grant-Studierende:r an der Partneruniversität studieren - auf eigene Kosten, aber mit den Vorzügen des Erasmus+-Status. Sie können natürlich auch von Ihrer Bewerbung zurücktreten.

Aktualisiert am 09.01.2024
Die Vertragsplätze an den Partneruniversitäten begrenzt und an manchen Universitäten gibt es traditionell mehr Bewerbungen als Plätze.
Der Medizinischen Fakultät steht für das Akademische Jahr 2024-25 des Weiteren erstmals eine begrenzte Anzahl an Erasmus+-Stipendien zur Verfügung (44 Stipendien à 4 Monate für das Fach Medizin). Da uns diese Information erst im November 2023 vorlag, musste das Bewerbungsverfahren (--> Sprachanforderungen zum Zeitpunkt der Bewerbung) kurzfristig angepasst werden. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!
Um Ihnen entgegenzukommen, haben wir die Bewerbungsfrist vom 31.01.2024 auf den 15.02.2024 verschoben und bei den nur selten in der Schule angebotenen Sprachen Italienisch und Portugiesisch die Sprachvoraussetzungen noch einmal nachjustiert (Stand 18.12.2023). Es werden hier auch andere romanische Sprachen + Sprachlernplan der Zielsprache als Sprachnachweis akzeptiert (siehe Liste Geforderte Sprachniveaus bis 15.02.2024).

Für einen gelungenen Erasmus+-Aufenthalt sind Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache unverzichtbar, deshalb spielen sie auch im Erasmus+-Bewerbungsverfahren eine wichtige Rolle.

Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung (aktualisiert am 18.12.2023)
Damit Ihre Bewerbung überhaupt von uns berücksichtigt werden kann, müssen Sie auf jeden Fall für Ihren Erstwunsch den entsprechenden Sprachnachweis gemäß der Liste "Geforderte Sprachniveaus bis 15.02.2024" im Erasmus+-Bewerbungs-Portal hochladen.
Für den Fall, dass wir Ihnen Ihren Erstwunsch nicht ermöglichen können, ist es wichtig, dass Sie auch die geforderten Sprachkenntnisse für Ihre weiteren Wunschuniversitäten (Wunsch 2 bis max. 5) hochladen. Wir empfehlen also Ihnen dringend, für JEDE der von Ihnen genannten Partneruniversitäten die geforderten Sprachnachweise hochzuladen.
In der Liste "Geforderte Sprachniveaus bis 15.02.2024haben wir aufgeführt, welches Sprachniveau pro Partneruniversität zum Zeitpunkt der Bewerbung (also bis 15.2.) obligatorisch nachgewiesen werden muss. Das von den Partneruniversitäten final geforderte Sprachniveau spielt hierbei noch keine Rolle - bitte orientieren Sie sich für Ihre Bewerbung  ausschließlich an unserer Liste.  

Liste "Geforderte Sprachniveaus bis 15.02.2024"  (aktualisiert am 18.12.2023)

WICHTIG:

  • Wenn Sie das Sprachniveau Ihres Erstwunsches nicht nachweisen können, kann Ihre Bewerbung NICHT berücksichtigt werden.
  • Erfüllen Sie die geforderten Sprachkenntnisse Ihres Erstwunsches, nicht aber die Sprachkenntnisse einer oder mehrerer der weiteren angegebenen Universitäten (Zweit- bis Fünftwunsch), kommen die entsprechenden Partneruniversitäten im Bewerbungsverfahren nicht mehr für Sie in Betracht.

Sie sollten also bei der Wahl Ihrer Wunschuniversitäten unbedingt darauf achten, dass Sie die sprachlichen Voraussetzungen jeweils erfüllen und nachweisen können.

Akzeptierte Sprachnachweise (aktualisiert am 09.01.2024)

  • DAAD-Zeugnis des HHU-Sprachenzentrums
  • weitere anerkannte Sprachzeugnisse (IELTS, TOEFL, Cambrige, DELE, DELF etc.)
  • Abiturzeugnis (wenn keine weiteren Angaben, so werten wir LK= Niveau C1, GK in Qualifikationsphase (aktualisiert am 19.12.2023) = Niveau B2)
  • Schulzeugnisse, die Sprachunterricht von der 7.-9. Klasse bescheinigen (= Niveau B1) (aktualisiert am 09.01.2024)
  • Kursteilnahme (auch wenn die Niveaustufe noch nicht ganz erreicht wurde, z.B. B1.1 = B1 ; B1/B2 = B2 aktualisiert am 09.01.2024)
  • Pass (bei Muttersprachler*in)

Bei teilweise erreichten Niveaustufen wird das Niveau als abgeschlossen bewertet (z.B. B1.1 --> B1).
(aktualisiert am 09.01.2024)

Stehen Sie laut Nachweis zwischen zwei Niveaustufen, wird das jeweils höhere Niveau angenommen (B1/B2 --> B2). (aktualisiert am 19.12.2023)

Bei einigen Partneruniversitäten reicht zum Zeitpunkt der Bewerbung A2 aus, aber bis zum Aufenthalt sollten Sie B1 erreichen. Bitte reichen Sie in diesem Falle noch einen Lernplan (kurze Übersicht, wie Sie das Niveau B1 bis zum Erasmus-Aufenthalt erreichen wollen) ein.

Noch kein Sprachnachweis vorhanden?
Besitzen Sie ausreichend Kenntnisse, könne dies aber nicht nachweisen? Dann haben Sie die Möglichkeit, beim Sprachenzentrum der HHU einen Termin für eine Sprachprüfung zu vereinbaren.

Spätere Sprachnachweise für die Partneruniversität
Häufig fordern Gastuniversitäten bis zu einer Frist einen bestimmten Sprachnachweis für die Unterrichtssprache und/oder Landessprache. In unserer Übersicht der Partneruniversitäten sowie auf den hier verlinkten Webseiten der jeweiligen Partneruniversitäten findet man Informationen zu den akzeptierten Sprachniveaus und ggf. zu notwendigen Zertifikaten.
Achtung: Die Sprachanforderungen können von unserer Liste "Geforderte Sprachniveaus bis 15.2.2024" (s.o.) abweichen, d.h. höher sein.

In der Regel wird das DAAD-Sprachzertifikat von den Gastuniversitäten anerkannt und akzeptiert. Die Sprachprüfungen können Sie in verschiedenen Sprachen beim Sprachenzentrum der HHU ablegen. Für bestimmte Gastuniverstäten reichen als Sprachnachweis auch das Abiturzeugnis sowie Zeugnisse der semesterbegleitenden Sprachkurse des Sprachenzentrums der HHU aus.

Zur sprachlichen Vorbereitung empfiehlt es sich, vor dem Auslandsaufenthalt ein bis zwei Semester an den semesterbegleitenden Kursen entsprechender Sprache am Sprachenzentrum der HHU teilzunehmen. Die angebotenen Sprachen finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums.

Wir werden Sie im Laufe der Monate Februar und März 2024 darüber informieren, ob wir Ihnen a) einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten anbieten können, b) Sie ein Erasmus+-​Stipendium erhalten können und c) welche die weiteren Schritte sind.

Kein Stipendium?
Erhalten Sie einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten, aber kein Stipendium, sollten Sie noch nicht aufgeben! Sie kommen auf eine Nachrückerliste und werden im Falle frei werdender Stipendien informiert. Können Sie final keine Erasmus+-Förderung erhalten, können Sie als Zero-Grant-Studierende:r an der Partneruniversität studieren - auf eigene Kosten, aber mit den sonstigen Vorzügen des Erasmus+-Status. Sie können natürlich auch von Ihrer Bewerbung zurücktreten.

Ob mit Erasmus+-Stipendium oder Zero-Grant-Status: Wir nominieren Sie nach der Platzzusage beim International Office der HHU und zu gegebener Zeit bei der Partneruniversität.  Sie sind jetzt "Erasmus+-Outgoing" und werden im weiteren Verlauf mit 3 verschiedenen Stellen in Kontakt sein:

  • mit dem International Office  der HHU (IO):
    Das IO wird sich bzgl. allgemeiner Erasmus+-Formalitäten und ggf. der finanziellen Förderung (Grant Agreement) bei Ihnen melden.
  • mit der Erasmus+-Koordination der Partneruniversität
    Dies ist Ihre Anlaufstelle für alles Organisatorische "vor Ort", z.B.  Kurswahl, Wohnheim und Einschreibung. Meist müssen bis zu einer bestimmten Frist weitere Dokumente (Application Form, bestimmtes Sprachzertifikat, Impfnachweise etc.) bei den Partneruniversitäten eingereicht werden. Oft kann man das Procedere auf den Webseiten der jeweiligen Partneruniversität nachlesen.
    Sie können sich nach erfolgreicher Nominierung auch an die Ihnen zugewiesene Erasmus+-Koordination im Gastland wenden.
  • mit dem Erasmus+-Büro Medizin  ("Internationales und Alumni" im Studiendekanat  Medizin)
    Als Erasmus+-Büro Medizin unterstützen wir Sie beim Erstellen des Learning Agreements und beraten Sie zur Anrechenbarkeit von Kursen.  Wir sind auch für die spätere  Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen zuständig.
    Auf ILIAS stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung. Gerne vermitteln wir Ihnen auch Kontakt zu ehemaligen Erasmus+-Outgoings.

Nach dem Erasmus+-Aufenthalt können Sie sich Ihre Leistungen - wenn zuvor im Learning Agreement vereinbart - anrechnen lassen. Hierzu müssen Sie eine Reihe von Nachweisen und ausgefüllten Dokumenten beim Erasmus+-Büro Medizin, beim International Office der HHU und ggf. weiteren Stellen einreichen. Wir informieren Sie vor der Abreise über die anstehenden Schritte. Auch in ILIAS  stehen Informationen zur Anrechenbarkeit von Leistungen sowie zur späteren Anerkennung zur Verfügung. 

Verantwortlichkeit: