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Famulatur im Ausland

Die Möglichkeiten, im Rahmen einer Famulatur ins Ausland zu gehen, sind vielfältig. Ob Argentinien, Guinea oder Zypern - mit Ausnahme der Hausarztfamulatur können alle Famulaturen im Ausland absolviert werden. Dies gilt auch bereits für die erste Famulatur.

Allgemeine Richtlinien 

Für eine Famulatur im Ausland gelten dieselben Regeln wie bei einer Inlandsfamulatur – d.h. die Praxis-/Ambulanzfamulatur kann in einer Aufnahme-Ambulanz/einer Notaufnahme eines Krankenhauses im Ausland unter ärztlicher Leitung oder in einer geeigneten allgemein-/fachärztlichen Praxis im Ausland absolviert werden. Die Krankenhausfamulatur kann im Bereich der stationären Krankenversorgung eines beliebigen Krankenhauses/Universitätsklinikums/Lehrkrankenhaus im Ausland abgeleistet werden. Die Wahlfamulatur kann im Ausland absolviert werden, sofern diese in der ambulanten oder stationären Krankenversorgung (analog der Praxis-/Ambulanzfamulatur bzw. der Krankenhausfamulatur) absolviert wird.

Die einzige Ausnahme stellt die Hausarztfamulatur dar: Diese kann ausschließlich im Inland absolviert werden. Wird im Ausland eine Famulatur im Bereich der hausärztlichen Versorgung absolviert, kann diese ausschließlich als Praxis-/Ambulanzfamulatur oder ambulante Wahlfamulatur anerkannt werden.

Hinweise zum Versicherungsschutz 

Während Ihres Auslandsaufenthaltes sind Sie nicht über die HHU bzw. das UKD versichert. Den Versicherungsstatus im Ausland müssen Sie im Vorfeld mit der jeweiligen ausländischen Einrichtung klären. Ggf. müssen Sie vor Ihrer Abreise die entsprechenden Auslandsversicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung etc.) abschließen. 

Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd)

Viele Medizinstudierenden nutzen das Angebot der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd).
Die bvmd ist eine studentische Initiative und hilft Medizinstudierenden bei der Organisation ihres weltweiten Auslandspraktikums (Famulatur-, Forschungs- und Public Health-Austausch). Die Lokalvertretung der bvmd in Düsseldorf ist das Referat Austausch von der Fachschaft Medizin.
Informieren Sie sich auf den Webseiten der bvmd und lassen Sie sich von der Düsseldorfer Lokalvertretung (Ihre Kommiliton:innen vom Referat Austausch der Fachschaft Medizin) ausgiebig über den Famulaturaustausch beraten.

Famulatur an unseren Partnerhochschulen und -einrichtungen

Gerne können Sie sich auch für eine Famulatur an einer unseren Partnerhochschulen und - einrichtungen bewerben. Bitte beachten Sie die aktuellen Ausschreibungen auf unserer Webseite.

Organisation in Eigeninitiative

Selbstverständlich können Sie sich Ihren Famulaturplatz (Praktikumsplatz) im Ausland auch selbst organisieren. In diesem Falle kontaktieren Sie direkt die gewünschte ausländische Krankenanstalt bzw. die gewünschte Allgemein- oder Fachärztlichen Praxis im Ausland oder bewerben Sie sich auf die von den ausländischen Anstalten ausgeschriebenen Plätze.  In ILIAS finden Sie die Präsentationsfolien unserer Veranstaltungsreihe „Medicine goes abroad“. In den Präsentationsfolien finden Sie u.a. Tipps dazu, wie Sie einen Praktikumsplatz im Ausland finden können, sowie einige Beispiele. Ebenfalls finden Sie in ILIAS Erfahrungsberichte von Ihren Kommiliton:innen, die bereits einen Famulatur-Aufenthalt im Ausland absolviert haben. Profitieren Sie also von den Informationen sowie Adressen, die Ihre Kommiliton:innen bereit gestellt haben! Den direkten Zugang zum entsprechenden Ordner in ILIAS finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite. Bitte beachten Sie: in der Mobilfon-Ansicht finden Sie den Zugang zu ILIAS unten auf dieser Seite. 

Förderprogramm Erasmus+ Praktikum 

Das Stipendienprogramm „Erasmus+ Praktikum“ schreibt eine Mindestdauer des Auslandspraktikums von zwei vollen „Erasmus-Monaten“ (ein Monat entspricht 30 Tagen, auch wenn der Monat 31 Tage hat) vor. Aus diesem Grund kann ausschließlich eine zweimonatige Famulatur, die am Stück in derselben Einrichtung in einem der „Erasmus-Programmländer“ abgeleistet wird, im Rahmen vom Stipendienprogramm „Erasmus+ Praktikum“ finanziell gefördert werden. Mögliche Kombinationen sind: zwei Monate ambulante Famulatur (Anerkennung als 1 Monat Praxis-/Ambulanz + 1 Monat ambulante Wahlfamulatur) oder zwei Monate Krankenhausfamulatur (Anerkennung als 1 Monat Krankenhaus + 1 Monat stationäre Wahlfamulatur).
Aufgrund der Mindestdauer kann eine zweimonatige Famulatur ohne Unterbrechung nur in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters (August und September) oder während eines Frei- bzw. Urlaubssemesters abgeleistet werden. 

HHU Mobility Grants 

Planen Sie, eine 30-tägige Famulatur ohne Unterbrechung in derselben Einrichtung in einem Land außerhalb des Erasmus-Raums (z.B. in der Schweiz) und/oder in Übersee zu absolvieren, dann können Sie sich für eine finanzielle Förderung durch die HHU Mobility Grants bzw. die PROMOS-Stipendien beim International Office der HHU bewerben. 

DAAD Stipendien 

Förderungsmöglichkeiten des DAAD (Deutsche Akademische Austauschdienst) können Sie in der  Stipendiendatenbank recherchieren oder den aktuellen Ausschreibungen entnehmen.

Weitere externe Förderungsmöglichkeiten 

Weitere externe Förderungsmöglichkeiten werden in Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Medicine goes abroad“ vorgestellt. Die Präsentationsfolien, in denen diese externen Förderungsmöglichkeiten aufgelistet sind, finden Sie in ILIAS. Den direkten Zugang zum entsprechenden Ordner in ILIAS finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite. Bitte beachten Sie: in der Mobilfon-Ansicht finden Sie den Zugang zu ILIAS unten auf dieser Seite. 

Modellstudiengang:

Die Anerkennung Ihrer Auslandsfamulatur erfolgt durch die Studierenden- und Prüfungsverwaltung der HHU. Es ist zu beachten, dass bei einer Auslandsfamulatur ein vollständiges Zeugnis ausgestellt wird. Dafür stehen Zeugnisformulare auch auf Englisch, Französisch und Spanisch auf dieser Seite zur Verfügung. Aus dem Zeugnis muss eindeutig die Art der Famulatur (ambulant oder stationär) hervorgehen. Sollte das Zeugnisformular nicht in englischer Sprache ausgefüllt werden und/oder der Stempel/das Siegel der ausländischen Einrichtung nicht auf Englisch verfügbar sein, muss eine von einer:einem in Deutschland bei Gericht vereidigten Übersetzer:in beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt werden.

Regelstudiengang:

Die Anerkennung Ihrer Auslands-Famulatur erfolgt durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA).
Deshalb ist es wichtig, sich schon bei der Wahl des Krankenhauses oder der Praxis beim LPA zu erkundigen, ob Ihre Famulatur anerkannt werden kann.
Auf den Webseiten des LPA finden Sie Informationen rund um die (Auslands-)Famulaturrichtlinien, Antragsvordrucke für die Anerkennung in mehreren Sprachen sowie Ansprechpersonen.

Haben Sie weitere Fragen?
Benötigen Sie einen Letter of Recommendation/Dean?
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Bewerbungsformulare - Siegel und Unterschrift?

Dann verwenden Sie bitte das Formular über dieses Online-Portal.

Eine Leistungsübersicht in englischer Sprache (Transcript of Records) ist bei Frau Wacker in der Prüfungsverwaltung erhältlich. Eine Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung in englischer Sprache können Sie hier herunterladen: Digitale Studienorganisation

Verantwortlichkeit: