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Ärztliche Zwischenprüfung

Anders als im Regelstudiengang gibt es im Düsseldorfer Curriculum Medizin kein sogenanntes "Physikum", sondern eine Ärztliche Zwischenprüfung. Diese ist formal äquivalent zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen). Sie wird nach dem 3. Studienjahr abgeschlossen und besteht aus drei Teilen:

Am Ende der 12 Themen- und Studienblöcke der Studienjahre 1-3 findet jeweils eine schriftliche, fächerübergreifende Blockabschlussprüfung statt. Bis zum Ende des 3. Studienjahres erwerben Sie so kumulativ sämtliche der vorgesehenen Leistungsnachweise.

Hierbei müssen zum einen mindestens 60% der maximal erreichbaren Punkte in jeder der Blockabschlussprüfungen erzielt werden. Zum anderen müssen Sie in jedem Fach mindestens 60% der erreichbaren Punkte dieses Faches erzielen. Bei Fächern, die über mehrere Themen- und Studienblöcke hinweg unterrichtet werden, beziehen sich diese 60% auf die insgesamt erreichbaren Fächerpunkte aller relevanten Blockabschlussprüfungen.

Jede Blockabschlussprüfung kann nur zweimal wiederholt werden.

Dieser Prüfungsteil trägt 50% zur Gesamtnote der Ärztlichen Zwischenprüfung bei.

Der klinisch-praktische Teil der Ärztlichen Zwischenprüfung wird mittels eines OSCE (Objective Structured Clinical Examination) durchgeführt. Beim OSCE durchlaufen Sie an einem Tag und in definierten Zeitintervallen mindestens zehn Prüfungsstationen. An jeder Station haben Sie  formulierte Aufgaben in einer vorgegebenen Zeit unter Beobachtung mündlich-praktisch zu lösen. Sie erhalten vor Betreten der Prüfungsstation, und somit außerhalb der Prüfungszeit, Gelegenheit, die Aufgabenstellung zu lesen.

Die Leistungen werden von der bzw. dem Prüfenden unter Zuhilfenahme einer zuvor definierten Checkliste bewertet und dokumentiert.

Der klinisch-praktische Teil der Ärztlichen Zwischenprüfung kann nur zweimal wiederholt werden.

Der Ablauf des klinisch-praktischen Teils der Ärztlichen Zwischenprüfung (OSCE) wird in diesem Video erklärt. Weitere Informationen finden Sie in ILIAS.

Dieser Prüfungsteil trägt 20% zur Gesamtnote der Ärztlichen Zwischenprüfung bei.

Im mündlichen Teil der Ärztlichen Zwischenprüfung werden Sie in vier Fächern geprüft. Unter diesen vier befinden sich jeweils die Fächer Anatomie, Biochemie und Physiologie.  Als viertes Fach wird Ihnen eines der folgenden Fächer randomisiert zugewiesen:

  • Mikrobiologie, Hygiene und Virologie
  • Pathologie
  • Pharmakologie und Toxikologie

Jedes Fach wird durch eine Prüferin bzw. einen Prüfer vertreten. 

Die Prüfung findet in Form von zwei Gruppenprüfungen statt, in der jeweils bis zu vier Studierende von zwei Fachvertreter/innen geprüft werden. Jede/r Prüfungsteilnehmer/in wird in jedem Fach für 15 bis 20 Minuten geprüft. Die beiden Gruppenprüfungen finden in der Regel an einem Tag statt.

Der mündliche Teil der Ärztlichen Zwischenprüfung kann nur zweimal wiederholt werden.

Dieser Prüfungsteil trägt 30% zur Gesamtnote der Ärztlichen Zwischenprüfung bei.

Prüfungstermine

Wintersemester 2023/24
Anmeldefrist  Anfang Januar (Termine folgen)
Rücktrittsfrist 14.02.2024 (12 Uhr, Ausschlussfrist)
Klinisch-praktischer Teil 04.-08.03.2024
Mündlicher Teil 18.-27.03.2024

Weitere Informationen

Für die Zulassung zur Ärztlichen Zwischenprüfung müssen Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen gemäß §18 der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Humanmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erfüllen.

  1. Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den zehn Themen- und zwei Studienblöcken (gemäß Anlage 4 der Studien- und Prüfungsordnung):
    • Themenblöcke 1 bis 4 („Einführung in Medizin, Mensch und Gesellschaft“, „Der menschliche Körper: Fokus Bewegung“, „Molekulare Architektur des Lebens“, „Nervensystem und Sinne“)
    • Themenblöcke 5 bis 8 („Ernährung, Verdauung und Bioenergetik / Innere Organe“, „Blut, Herz und Kreislauf“, „Atmung, Homöostase, Leistung“, „Reproduktion und Entwicklung“)
    • Themenblöcke 9 und 10 („Grundlagen klinischer Diagnostik und Therapie“, „Infektion und Abwehr“) sowie
    • Studienblöcke 1 und 2 („Diagnostisches Denken und Handeln“, „Interdisziplinäre Entscheidungen“)
  2. Vorlage folgender fachbezogener Leistungsnachweise (gemäß Anlage 1 der Studien- und Prüfungsordnung gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 und  §41 Abs. 2 Nr. 9 ÄApprO):
    • Praktikum der Physik
    • Praktikum der Chemie
    • Praktikum der Biologie
    • Praktikum der medizinischen Terminologie
    • Praktikum der Berufsfelderkundung
    • Kursus der mikroskopischen Anatomie
    • Kursus der makroskopischen Anatomie
    • Seminar Anatomie
    • Praktikum der Biochemie / Molekularbiologie
    • Seminar Biochemie / Molekularbiologie
    • Praktikum der Physiologie
    • Seminar Physiologie
    • Kursus der Medizinischen Psychologie und  Medizinischen Soziologie
    • Seminar der Medizinischen Psychologie und  Medizinischen Soziologie
    • Integriertes Seminar
    • Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung)
    • Seminar mit klinischen Bezügen
    • Pathologie
    • Pharmakologie, Toxikologie
    • Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
    • QB2: Geschichte, Theorie und Ethik in der Medizin
    • QB4: Infektiologie, Immunologie
    • QB10: Prävention, Gesundheitsförderung
    • Fächerübergreifender Leistungsnachweis "Klinisch-theoretische Grundlagen der Diagnostik und Therapie"
  3. Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Famulaturreifekurs (Teil des EKM-Schein).
  4. Erfolgreiche Teilnahme an zwei Patientenpraktika (Teil des EKM-Schein).
  5. Regelmäßige Teilnahme an zwei Praxisblöcken, einschließlich eines zweiwöchigen Patientenpraktikums in einer ärztlichen Praxis (ambulante Medizin) (PP3),
  6. Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an mindestens acht Wahlpflichtfächern (mind. 4 medizinische), davon mindestens eines benotet.
  7. Ausbildung in Erster Hilfe gemäß §5 ÄApprO.
  8. Krankenpflegedienst von drei Monaten Dauer gemäß §6 ÄApprO (90 Kalendertage).

Eine Zulassung zur Ärztlichen Zwischenprüfung kann nur ausgesprochen werden, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Zulassungsbescheide werden etwa vier Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin versendet.

Eine Abmeldung vom klinisch-praktischen Teil und vom mündlichen Teil der Ärztlichen Zwischenprüfung ist während der Abmeldefrist ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich. Mit Ihrer Abmeldung während der Frist treten Sie von der Anmeldung zur Gesamtprüfung (klinisch-praktischen Teil und vom mündlichen Teil der Ärztlichen Zwischenprüfung) zurück. 

Das ausgefüllte Formular können Sie während der Sprechstunde im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät einreichen. Außerhalb der Sprechstunde senden Sie Ihre Abmeldung bitte vorab per E-Mail und werfen das Original z. Hd. "Prüfungskoordination (Ärztliche Zwischenprüfung)" in den Briefkasten des Studiendekanats.

Abmeldungen, die nicht fristgerecht im Studiendekanat eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Im Krankheitsfall können Sie mit einem ärztlichen Attest vom klinisch-praktischen Teil und vom mündlichen Teil der Ärztlichen Zwischenprüfung zurücktreten. Im Wiederholungsfall kann eine amtsärztliche Bescheinigung verlangt werden.

Wenn Sie eine Prüfung aufgrund von Krankheit nicht antreten können, teilen Sie uns (Studiendekanat der Medizinischen Fakultät) dies unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach der Prüfung mit. Der Nachweis Ihrer Krankheit (ärztliches Attest bzw. amtsärztliche Bescheinigung) muss spätestens sieben Werktage nach der Prüfung dem Studiendekanat im Original vorliegen.

Die Ergebnisse des schriftlichen Teils, des klinisch-praktischen Teils und des mündlichen Teils der Ärztlichen Zwischenprüfung werden im Studierendenportal veröffentlicht.

Aus den Teilnoten setzt sich die Gesamtnote der Ärztlichen Zwischenprüfung nach §36 der Studien- und Prüfungsordnung wie folgt zusammen:

  • 50%: kumulativ erworbene, schriftliche, fächerübergreifende  Blockabschlussprüfungen 
  • 30%: fächerübergreifende mündliche Prüfung
  • 20%: klinisch-praktische Prüfung (OSCE)

Die Benotung der Einzelprüfungen und Gesamtprüfung basiert auf den in §33 der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Bestehens- und Notengrenzen.

Über das Bestehen der Ärztlichen Zwischenprüfung wird ein Zeugnis erteilt.

Verantwortlichkeit: