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PJ im Ausland

Auch im Rahmen Ihres Praktischen Jahres besteht für Sie die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen. Seitens der HHU steht es Ihnen grundsätzlich frei, welches und wie viele Tertiale Sie im Ausland verbringen. Bei frühzeitiger und sorgfältiger Planung lassen sich alle drei Tertiale im Ausland absolvieren. Ebenfalls möglich ist das sog. „Splitting“. Das bedeutet, Sie dürfen alle drei Tertiale jeweils in zwei Abschnitte von je acht Wochendauer halbieren – jeweils die eine Hälfte im Ausland und die andere im Inland (auch außerhalb der HHU) ableisten.

Bitte beachten Sie: Beim gesplitteten Tertial ist eine der beiden Tertialshälften zwingend im Inland zu absolvieren! Allgemeinmedizin kann nicht gesplittet werden. Möchten Sie das Wahlfach (ebenfalls) im Ausland absolvieren, dürfen Sie dort nur eines der auch am UKD angebotenen Wahlfächer wählen. Wählen Sie im Ausland ein Wahlfach, das nicht am UKD angeboten wird, können Sie später den Dritten Abschnitt Ihrer Ärztlichen Prüfung (M3) nicht an der HHU ablegen.

Informieren Sie sich vor der Bewerbung:

Schauen Sie sich die Tertialszeiten an und behalten Sie den Belegungszeitplan im Blick. 
Hier einige wichtige Punkte zugesammen gefasst: 
Möchten Sie ein halbes Tertial (8 Wochen) im Ausland absolvieren, teilen Sie das jeweilige Tertial in der Mitte auf. Ausnahme: Möchten Sie ein Erasmus-Praktikumsstipendium für ein halbes Tertial beantragen, müssen Sie das entsprechende halbe Tertial im Ausland um einige Tage verlängern, mehr dazu → Erasmus+ Praktikum. Sie können entweder die 1. oder die 2. Hälfte im Ausland ableisten. 

Die Platzzusage aus dem Ausland können Sie zum entsprechenden Zeitpunkt ins PJ-Portal eintragen und zwar:  
Haben Sie zum Zeitpunkt der 1. Buchungsphase bereits eine feste Zusage für ein ganzes Tertial aus dem Ausland, wählen Sie den Platzhalter „Ausland“ für das entsprechende Fach aus und geben Sie das Land sowie die Klinik an. Bei einem halben Tertial buchen Sie ein „Splitting“.
Liegt zu dem Zeitpunkt noch keine sichere Auslandszusage vor, buchen Sie zunächst einen Platz im Inland. Sobald die finale Zusage aus dem Ausland feststeht, können Sie den Platz im PJ-Portal umbuchen bzw. splitten. WICHTIG: Dafür haben Sie bis 5 Wochen vor Beginn des jeweiligen Tertials Zeit. Danach sind Umbuchungen nicht mehr möglich! Lesen Sie sich unbedingt die Webseite des Belegungszeitplans sorgfältig durch.

Im Allgemeinen sollten Sie ca. 18 Monate vor Beginn des jeweiligen Auslandstertials im Voraus anfangen, sich zumindest mit der Planung, den Richtlinien und Formalitäten auseinanderzusetzen. In seltenen Fällen, wie beispielsweise bei Plätzen in der Schweiz, müssten Sie sogar bereits 18 Monate vorher, wenn nicht noch früher, anfangen, sich zu bewerben. Aber bei den meisten ausländischen Einrichtungen bewirbt man sich ca. 12 - 6 Monate im Voraus – in seltenen Fällen auch kurzfristiger. Eine allgemeingültige Frist kann man jedoch nicht nennen, da jede Einrichtung eine eigene Frist festlegt. Erkundigen Sie sich also unbedingt frühzeitig.

Auch sollten Sie die Bewerbungsfristen für das jeweilige Stipendium im Blick behalten! 

Bevor Sie sich bei der ausländischen Einrichtung bewerben, gehen Sie unbedingt zuerst die Auslands-PJ-Liste des LPA durch. Denn Ihre gewünschte ausländische Einrichtung (Universitätsklinikum bzw. Lehrkrankenhaus) muss bereits vom LPA NRW anerkannt und somit auf der Liste des LPA zu finden sein. Möchten Sie ein Wahlfach absolvieren, muss dieses Wahlfach bei der jeweiligen Einrichtung explizit genannt werden. Die noch nicht vom LPA anerkannten Einrichtungen und Wahlfächer können durch einen sog. „Äquivalenzantrag“ in die LPA-Liste aufgenommen werden.

Bei einem kompletten Tertial (16 Wochen) im Ausland, müssen Sie nachweisen, dass Sie auch im Ausland einen Studierendenstatus für den entsprechenden Zeitraum besitzen (durch entweder Immatrikulation an der ausländischen Universität ODER die von der ausländischen Universität ausgefüllte Studierendenstatus-Vorlage: „Confirmation“). Klären Sie dies also unbedingt bereits bei der Bewerbung. 

Die Studierendenstatuspflicht entfällt bei einem halben Tertial (8 Wochen) im Ausland. In diesem Falle reicht eine sog. „Einbeziehungserklärung A“. Diese können Sie, nach der Auslandszusage und am besten nicht später als 5 Wochen vor Beginn des jeweiligen Tertials, unter der Angabe von Splittingzeitraum, Land, Bezeichnung des Krankenhauses und Fachrichtung bei Frau Wissenbach anfragen. 

Häufig verlangen die ausländischen Einrichtungen einen Sprachnachweis bei der Bewerbung. Welche Sprache, welches Niveau und welche Art des Sprachnachweises gefordert werden, entscheiden die ausländischen Einrichtungen selbst. Das DAAD-Sprachzertifikat wird von vielen ausländischen Einrichtungen akzeptiert. Bringen Sie jedoch in Erfahrung, ob es auch von Ihrer gewünschten Einrichtung akzeptiert wird. Die Prüfungen dafür können Sie in verschiedenen Sprachen beim Sprachenzentrum der HHU ablegen. 

Zur sprachlichen Vorbereitung empfiehlt es sich, vor dem Auslandsaufenthalt ein bis zwei Semester an den semesterbegleitenden Kursen entsprechender Sprache am Sprachenzentrum der HHU teilzunehmen. Die angebotenen Sprachen finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums.

Wichtig: Unabhängig davon, ob Sie einen Sprachnachweis bei der Bewerbung um den Praktikumsplatz an die ausländische Einrichtung schicken müssen oder nicht, ist ein Sprachnachweis später beim LPA zwecks der Anerkennung des Auslandstertials einzureichen. Dies gilt für PJ außerhalb des englisch- und deutschsprachigen Raums. Mehr Infos entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Anerkennung des Auslandstertials“. 

Manchmal weichen sich die Einstiegstermine im Ausland von denen in Deutschland ab. In diesem Falle können Sie Fehltage nutzen, um z.B. eine evtl. Lücke zwischen einem Inlands- und Auslandstertial zu überbrücken bzw. eine Überschneidung von einem Inlands- und Auslandstertial zu umgehen. 

Im gesamten PJ stehen Ihnen 30 Fehltage (gleich welcher Ursache: Krankheit, Urlaub etc.) zur Verfügung. In einem Tertial dürfen max. 20 Fehltage genommen werden. Bei einem gesplitteten Tertial dürfen Sie pro Tertialshälfte von 8 Wochen max. 10 Fehltage in Anspruch nehmen. Wochenenden zählen nicht als Fehltage, d.h.: 1 Woche = 5 Fehltage. Die Tertialsbescheinigung kann also auf den letzten Freitag datiert werden.

Während Ihres Auslandstertials sind Sie nicht über die HHU bzw. das UKD versichert. Den Versicherungsstatus im Ausland müssen Sie im Vorfeld mit der jeweiligen ausländischen Einrichtung klären. Wenn Sie nicht über die ausländische Einrichtung versichert sein werden, müssen Sie vor Ihrer Abreise die entsprechenden Auslandsversicherungen eigenständig abschließen. 

Grundsätzlich sind 4 Versicherungen für einen Auslandsaufenthalt relevant: Krankenversicherung, Berufshaftpflichtversicherung (für evtl. Fehler oder Schäden in der beruflichen Tätigkeit), Privathaftpflichtversicherung (für Sach-, Personen- als auch Vermögensschäden im Alltag außerhalb des beruflichen Kontexts) und Unfallversicherung. Suchen Sie im Internet eigenständig nach einem Versicherungsträger, der idealerweise ein Auslandspaket mit allen nötigen Versicherungen anbietet. Bei Bedarf reichen Sie dann die Versicherungsnachweise bei der ausländischen Einrichtung ein. 

Die o.g. Informationen sind in aller Kürze zusammengefasst. Eine ausführlichere Erklärung zu jedem Punkt finden Sie in unseren FAQ auf ILIAS. Schauen Sie sich außerdem unbedingt das LPA-Merkblatt an.

Organisieren Sie den Aufenthalt:

• Organisation in Eigeninitiative

Wenn Sie einen PJ-Platz (Praktikumsplatz) im Ausland eigenständig organisieren, sollten Sie dabei unbedingt die obengenannten Richtlinien beachten! Auf ILIAS finden Sie eine Präsentation von unserer Veranstaltungsreihe „Medicine goes abroad“. In den Folien finden Sie u.a. Tipps dazu, wie Sie einen Praktikumsplatz im Ausland finden können sowie einige Beispiele. Ebenfalls auf ILIAS sind die Erfahrungsberichte von Ihren Kommiliton:innen, die bereits einen PJ-Aufenthalt im Ausland absolviert haben. Profitieren Sie von den Informationen sowie Adressen, die Ihre Kommiliton:innen bereit gestellt haben. → ILIAS

• PJ an unseren Partneruniversitäten und -einrichtungen

Wenn Sie sich für einen Platz an einer unseren Partneruniversitäten und -einrichtungen bewerben möchten, finden Sie die aktuellen Ausschreibungen hier.

• Häufig gehört ein sog. „Letter of Recommendation/Dean“ zu den Bewerbungsunterlagen, die Sie bei der ausländischen Einrichtung einreichen müssen. Wenn Sie einen Letter of Recommendation für Ihre Bewerbung benötigen, und/oder ein Bewerbungsformular haben, das seitens der HHU unterschrieben und gestempelt werden soll, dann füllen Sie bitte unser Online-Formular aus.

• Eine Leistungsübersicht in englischer Sprache (Transcript of Records) können Sie über dieses Online-Formular bei der Prüfungsverwaltung der HHU beantragen. Wählen Sie in dem Feld „Sprache“ bitte Englisch aus.

• Eine Studienbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung in englischer Sprache können Sie selbst in der digitalen Studienorganisation herunterladen.

• Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie mich gerne oder besuchen Sie die offene Sprechstunde. 

Im Allgeimeinen sollten Sie sich frühzeitig (d.h. mindestens 12 Monate im Voraus) über die Bewerbungsfristen des jeweiligen Stipendiums informieren!

• PJ innerhalb des Erasmus-Raums

Wenn Sie Ihr PJ in einem der sog. „Erasmus+ Länder“ absolvieren, können Sie dafür ein Erasmus+ Praktikumsstipendium beantragen. Bei der Beantragung des Stipendiums benötigen Sie bereits eine Praktikumszusage aus dem Ausland. Fangen Sie also frühzeitig mit der Praktikumsorganisation an! Mehr Informationen → Erasmus+ Praktikum

• PJ außerhalb des Erasmus-Raums

Für PJ in Ländern, die nicht zu den Erasmus+ Programmländern gehören, können Sie sich um die HHU Mobility Grants bzw. das PROMOS-Stipendium beim International Office der HHU bewerben. 

• DAAD

Förderungsmöglichkeiten des DAAD (Deutsche Akademische Austauschdienst) können Sie in der  Stipendiendatenbank recherchieren oder den aktuellen Ausschreibungen entnehmen.

• Weitere externe Förderungsmöglichkeiten

Weitere externe Förderungsmöglichkeiten werden in Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Medicine goes abroad“ vorgestellt. Die Präsentationsfolien, in denen diese externen Förderungsmöglichkeiten aufgelistet sind, finden Sie in ILIAS.

Anerkennung des Auslandstertials:

Die Anerkennung erfolgt durch das LPA. 

Bei PJ außerhalb des englisch- und deutschsprachigen Raums benötigen Sie für die spätere Anerkennung beim LPA einen Sprachnachweis über die jeweilige Sprache (z.B. Spanisch bei PJ in Spanien) oder einen Ersatznachweis. Diesen müssen Sie am Ende Ihres PJ, zusammen mit der Tertialsbescheinigung, beim LPA einreichen. Mehr dazu in unseren FAQ auf ILIAS. Bitte beachten Sie: Unabhängig davon, ob Sie bereits einen Sprachnachweis bei der Bewerbung um den Praktikumsplatz an die ausländische Einrichtung schicken mussten oder nicht, ist ein Sprachnachweis am Ende beim LPA einzureichen. Dieser ist für das LPA zwecks der Anerkennung bestimmt und hat also nichts mit der Bewerbung um den Praktikumsplatz im Ausland zu tun. 

Unterlagen für die spätere Anerkennung beim LPA: 
• Tertialsbescheinigung + Nachweis über Studierendenstatus im Ausland + ggf. Sprachnachweis (bei einem kompletten Tertial)
• ​​Tertialsbescheinigungen + Einbeziehungserklärung A + ggf. Sprachnachweis (bei einem halben Tertial)

Die Vorlagen für die Tertialsbescheinigung und den Studierendenstatus finden Sie auf der Webseite des LPA → Datei „Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Krankenanstalt im Ausland“.

Hinweis: Beim Pflichttertial Chirurgie bzw. Innere Medizin muss dies entsprechend als „Surgery“ bzw. „Internal Medicine“ (und nicht! mit Teilgebiet wie „Cardiovascular Surgery“, „Haematology“ o.ä.) auf der Tertialsbescheinigung ausgewiesen werden.