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PJ im Ausland

Auch im Rahmen Ihres Praktischen Jahres besteht für Sie die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen. Seitens der HHU steht es Ihnen grundsätzlich frei, welches und wie viele Tertiale Sie im Ausland verbringen. Bei frühzeitiger und sorgfältiger Planung lassen sich alle drei Tertiale im Ausland absolvieren. Ebenfalls möglich ist das sog. „Splitting“. Das bedeutet, Sie dürfen alle drei Tertiale jeweils in zwei Abschnitte von je acht Wochendauer halbieren – jeweils die eine Hälfte im Ausland und die andere im Inland (auch außerhalb der HHU) ableisten.

Bitte beachten Sie: Beim gesplitteten Tertial ist eine der beiden Tertialshälften zwingend im Inland zu absolvieren! Allgemeinmedizin kann nicht gesplittet werden. Möchten Sie das Wahlfach (ebenfalls) im Ausland absolvieren, dürfen Sie dort nur eines der auch am UKD angebotenen Wahlfächer wählen. Wählen Sie im Ausland ein Wahlfach, das nicht am UKD angeboten wird, können Sie später den Dritten Abschnitt Ihrer Ärztlichen Prüfung (M3) nicht an der HHU ablegen.

 

PJ-Liste des Landesprüfungsamts (LPA)

Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre gewünschte ausländische Einrichtung (Universitätsklinikum/Lehrkrankenhaus) bereits vom nordrhein-westfälischen Landesprüfungsamt (LPA) anerkannt wurde. Die Liste der bereits vom LPA anerkannten ausländischen Einrichtungen finden Sie nach dem Login in ILIAS. Die Einrichtungen auf der Liste des LPA sind in der Regel nur für Innere Medizin und Chirurgie anerkannt. Möchten Sie ein Wahlfach absolvieren, müssen Sie also darauf achten, dass dieses Wahlfach bei der jeweiligen Einrichtung explizit genannt wird.  

Sollte Ihre gewünschte ausländische Einrichtung bzw. das gewünschte Wahlfach noch nicht auf der LPA-Liste stehen, müssen Sie diese vor Antritt Ihres jeweiligen PJ-Tertials durch ein sogenanntes „Äquivalenzverfahren“ beim LPA anerkennen lassen. Hierfür müssen Sie sich zunächst mit dem vom LPA vorgegebenen Formular (Äquivalenzbescheinigung) an eine:n hiesige:n (das heißt UKD) Hochschullehrer:in des entsprechenden Faches (Chirurgie, Innere Medizin oder Wahlfach) wenden, der:die die Gleichwertigkeit prüft.

Bitte wenden Sie sich an im Studiendekanat, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Studierendenstatus im Ausland

Wenn Sie ein komplettes PJ-Tertial im Ausland absolvieren möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie auch im Ausland einen Studierendenstatus für den entsprechenden Zeitraum besitzen. Um diesen Studierendenstatus im Ausland nachzuweisen, müssen Sie grundsätzlich an der jeweiligen ausländischen Universität, an der bzw. deren Universitätsklinikum oder Lehrkrankenhaus Sie den PJ-Abschnitt absolvieren, im Fach Medizin eingeschrieben sein. Sollte eine Einschreibung nicht möglich sein, kann der Studierendenstatus alternativ durch eine Statusbescheinigung nachgewiesen werden. Eine Vorlage für die Statusbescheinigung finden Sie auf der Webseite des LPA (s. zweite Seite: „Confirmation“).
Einige Universitäten im Ausland verwenden zur Bestätigung des Studierendenstatus ihre eigene Vorlage. Die Universitäten in der Schweiz bezeichnen beispielsweise ihre Vorlage für den Studierendenstatus als „Äquivalenzbescheinigung“. Diese wird vom LPA akzeptiert, solange es inhaltliche Übereinstimmungen mit der Vorlage des LPA gibt. Im Zweifelsfall klären Sie im Vorfeld mit dem LPA, ob die ausländische Vorlage akzeptiert wird. Außerdem empfiehlt es sich, vor Antritt Ihres jeweiligen Tertials sicherzustellen, dass Ihnen die Medizinische Fakultät der ausländischen Universität den geforderten Studierendenstatus tatsächlich bescheinigen wird. Ohne diese Bescheinigung kann ein abgeleistetes PJ-Tertial im Ausland nicht anerkannt werden.
Auf der Webseite des LPA finden Sie außerdem die Vorlage in französischer, italienischer und spanischer Sprache (s. Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Krankenanstalt im Ausland).

Wird hingegen ein halbes Tertial im Ausland absolviert, ist eine Bescheinigung über den Studierendenstatus an der ausländischen Universität nicht notwendig. Eine s.g. Einbeziehungserklärung - erhältlich bei Frau Wissenbach - reicht in diesem Fall aus. Es ist weiterhin zu bechten, dass es sich um eine bereits vom LPA anerkannte Einrichtung handelt. Sollte die Einrichtung und/oder das Wahlfach einer anerkannten Einrichtung noch nicht auf der LPA-Liste aufgeführt sein, ist vorab ein Antrag auf Anerkennung (s.o. Äquivalenzverfahren) notwendig, bevor eine Einbeziehungserklärung ausgestellt werden kann. 

Inanspruchnahme von Fehltagen

Wenn sich zwei Tertiale bzw. Tertialshälften, aufgrund des früheren oder späteren Starttermins im Ausland, zeitlich überschneiden, können Sie durch Inanspruchnahme von Fehltagen die entstandene Überschneidung ausgleichen. Im gesamten PJ sind 30 Fehltage (gleich welcher Ursache) zulässig. Dabei dürfen maximal 20 Fehltage in einem Tertial genommen werden. NEU (seit November 2023): Bei einem gesplitteten Tertial dürfen pro Tertialshälfte von 8 Wochen max. 10 Fehltage in Anspruch genommen werden.

Anerkennung

Die spätere Anerkennung des Auslandstertials erfolgt durch das LPA.
Hinweis: Werden die Pflichttertiale Chirurgie und/oder Innere Medizin im Ausland absolviert, so muss dies entsprechend als „Chirurgie“ bzw. „Innere Medizin“ auf der Tertialbescheinigung ausgewiesen werden! Bescheinigungen mit Teilfächern wie „Kardiovaskuläre Chirurgie“, „Hämatologie“ o.ä. sind für die Pflichttertiale nicht zulässig.

Hinweis zum Versicherungsschutz

Während Ihres Auslandstertails sind Sie nicht über die HHU bzw. das UKD versichert. Den Versicherungsstatus im Ausland müssen Sie im Vorfeld mit der jeweiligen ausländischen Einrichtung klären. Ggf. müssen Sie vor Ihrer Abreise die entsprechenden Auslandsversicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung etc.) abschließen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem LPA-Merkblatt. 
Organisation in Eigeninitiative

In der Regel muss der PJ-Platz (Praktikumsplatz) im Ausland von Ihnen eigenständig organisiert werden. Beachten Sie bitte dabei die vorgenannten Informationen zu den Richtlinien! In ILIAS finden Sie die Präsentationsfolien unserer Veranstaltungsreihe „Medicine goes abroad“. In den Präsentationsfolien finden Sie u.a. Tipps dazu, wie Sie einen Praktikumsplatz im Ausland finden können, sowie einige Beispiele. Ebenfalls finden Sie in ILIAS Erfahrungsberichte von Ihren Kommiliton:innen, die bereits einen PJ-Aufenthalt im Ausland absolviert haben. Profitieren Sie also von den Informationen sowie Adressen, die Ihre Kommiliton:innen bereit gestellt haben! Den direkten Zugang zum entsprechenden Ordner in ILIAS finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite. Bitte beachten Sie: in der mobilen Ansicht finden Sie den Zugang zu ILIAS unten auf dieser Seite.

PJ an unseren Partnerhochschulen und -einrichtungen

Gerne können Sie sich für ein (halbes) PJ-Tertial an einer unseren Partnerhochschulen und - einrichtungen bewerben. Bitte beachten Sie die aktuellen Ausschreibungen auf unserer Webseite.

PJ innerhalb des Erasmus-Raums

PJ-Tertiale innerhalb des sogenannten „Erasmus-Raums“ können im Rahmen von „Erasmus+ Praktikum“ gefördert werden. Anders als bei „Erasmus+ Studium“ (für ein Auslandssemester) ist eine Erasmus+-Partnerschaft zwischen der ausländischen Universität und der HHU bei Erasmus+ Praktikum in der Regel nicht notwendig.

Die Organisation des PJ-Platzes müssen Sie hierbei selbst übernehmen. Nachdem Sie eine Zusage von der ausländischen Einrichtung erhalten haben, können Sie sich für die finanzielle Förderung über Erasmus+ Praktikum beim International Office der HHU bewerben.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von PJ-Tertialen über das Programm Erasmus+ Studium nicht möglich ist. Über Erasmus+ Studium können ausschließlich Auslandssemester gefördert werden.

PJ außerhalb des Erasmus-Raums und in Übersee

Wenn Sie Ihr PJ-Tertial außerhalb des Erasmus-Raums (z.B. in der Schweiz) und/oder in Übersee absolvieren werden, können Sie sich für eine finazielle Förderung durch die HHU Mobility Grants bzw. die PROMOS-Stipendien beim International Office der HHU bewerben. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des International Office.

DAAD

Förderungsmöglichkeiten des DAAD (Deutsche Akademische Austauschdienst) können Sie in der  Stipendiendatenbank recherchieren oder den aktuellen Ausschreibungen entnehmen.

Weitere externe Förderungsmöglichkeiten

Weitere externe Förderungsmöglichkeiten werden in Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Medicine goes abroad“ vorgestellt. Die Präsentationsfolien, in denen diese externen Förderungsmöglichkeiten aufgelistet sind, finden Sie in ILIAS. Den direkten Zugang zum entsprechenden Ordner in ILIAS finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite. Bitte beachten Sie: in der Mobilfon-Ansicht finden Sie den Zugang zu ILIAS unten auf dieser Seite. 

Eine Aufwandsentschädigung bzw. Bezahlung im Rahmen eines PJ im Ausland kann in vollem Umfang angenommen werden. BAföG-Empfänger/innen sollten aber beachten, dass der Freibetrag von ca. 6.200 Euro pro Jahr nicht überschritten wird. (siehe: Bafög - Welche Freibeträge werden gewährt?)

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Benötigen Sie einen Letter of Recommendation/Dean?
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Bewerbungsformulare - Siegel und Unterschrift?

Dann verwenden Sie bitte das Formular über dieses Online-Portal.

Eine Leistungsübersicht in englischer Sprache (Transcript of Records) ist bei Frau Wacker in der Prüfungsverwaltung erhältlich. Eine Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung in englischer Sprache können Sie hier herunterladen: Digitale Studienorganisation

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