Krankenpflegedienst im Ausland
Sie möchten bereits in den ersten zwei Studienjahren studienrelevante Auslandserfahrungen sammeln? Es ist möglich! Denn der Krankenpflegedienst kann gemäß § 6 Abs. 3 ÄAppO auch im Ausland absolviert werden.
Allgemeine Richtlinien
Möchten Sie den Krankenpflegedienst im Ausland absolvieren, so müssen Sie dabei beachten, dass der Krankenpflegedienst zwingend auf einer bettenführenden Krankenpflegestation in einem staatlichen oder staatlich anerkannten Krankenhaus im Ausland abzuleisten ist. Das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) des Landes NRW erkennt einen Krankenpflegedienst in einer Rehabilitationseinrichtung im Ausland an, wenn der vergleichbare Pflegeaufwand durch eine Tätigkeitsbeschreibung der Pflegedienstleitung nachgewiesen werden kann (siehe Merkblatt des LPA, unter Nr. 4 sowie Nr. 6).
Der abgeleistete Krankenpflegedienst muss durch ein Zeugnis bescheinigt werden. Eine Vorlage für das Zeugnis in englischer Sprache finden Sie auf der Seite des LPA. Aus dem Zeugnis muss eindeutig erkennbar sein, um welche Einrichtung es sich handelt. Sollte aus dem Stempel der Einrichtung nicht eindeutig erkennbar sein, um welches Krankenhaus sich dabei handelt, ist eine Zusatzbescheinigung der Einrichtung einzureichen, in der das Krankenhaus mit Bettenzahl und Stationen kurz beschrieben wird. Siehe das Formular „Muster Krankenhausstatus“ auf der Seite des LPA.
Der abgeleistete Krankenpflegedienst muss durch ein Zeugnis bescheinigt werden.
Hinweis zum Versicherungsschutz
Während Ihres Auslandsaufenthaltes sind Sie nicht über die HHU bzw. das UKD versichert. Den Versicherungsstatus im Ausland müssen Sie im Vorfeld mit der jeweiligen ausländischen Einrichtung klären. Ggf. müssen Sie vor Ihrer Abreise die entsprechenden Auslandsversicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung etc.) abschließen.
Organisation in Eigeninitiative
Der Krankenpflegedienst im Ausland muss – wie bei einem Krankenpflegedienst im Inland – eigenständig von Ihnen organisiert werden. Der Bereich Internationales im Studiendekanat steht Ihnen in organisatorischen Fragen beratend zur Seite. Aufgrund unterschiedlicher Systeme, ist der Krankenpflegedienst im Sinne der deutschen Approbationsordnung für Ärzte (Krankenpflegedienst als Pflichtbestandteil des Medizinstudiums) in den meisten Ländern unbekannt. Wenn Sie sich bei der Pflegedienstleitung im Ausland um einen Praktikumsplatz (engl. nursing service internship) bewerben, empfiehlt es sich also stets eine Erklärung zum deutschen Krankenpflegedienst beizufügen, dass der Krankenpflegedienst in Deutschland Pflichtbestandteil des Studiums ist und den Zweck dient, die Medizinstudierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und sie mit den Tätigkeiten der Krankenpflege vertraut zu machen. Orientieren Sie sich bei der Formulierung dieser Erklärung nach dem Merkblatt des Krankenpflegedienst des LPA. Sollten die Kontaktdaten der Pflegedienstleitung nicht zu finden sein, ist es empfehlenswert, eine:n Chefarzt:Chefärztin anzuschreiben und um Hilfe zu bitten.
Da der Krankenpflegedienst das erstes Praktikum mit Patient:innenbezug in Ihrem Medizinstudium ist, ist es zu empfehlen, vor dem Antritt Ihres Auslandspflegedienstes einen Teil, beispielsweise 30 Tage, Ihres Krankenpflegedienstes bereits in Deutschland absolviert zu haben, um sich mit den Tätigkeiten vertraut zu machen.
Erkundigen Sie sich bitte ebenfalls bei in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung über die Anerkennung Ihres Auslandskrankenpflegedienstes.
Weitere Informationen zum Krankenpflegedienst
Externe Förderungsmöglichkeiten
Für einen Krankenpflegedienst im Ausland gibt es externe Förderungsmöglichkeiten. Siehe „Externe Links“ in der rechten Spalte auf dieser Seite. Bitte beachten Sie: in der Mobilfon-Ansicht finden Sie diese externen Links unten auf dieser Seite.
Die Anerkennung Ihres Auslandskrankenpflegedienstes erfolgt durch die Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Auf unserer Webseite zum Krankenpflegedienst finden Sie allgemeine Informationen rund um die Richtlinien, Antragsvordrucke und Zeugnisse sowie Ansprechpersonen.
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Eine Leistungsübersicht in englischer Sprache (Transcript of Records) ist bei Frau Wacker in der Prüfungsverwaltung erhältlich. Eine Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung in englischer Sprache können Sie hier herunterladen: Digitale Studienorganisation